Sieben Dorstener Sportvereine sollen aus dem Programmaufruf I des Förderprogramms „Moderne Sportstätte NRW“ profitieren. Nach intensiver Prüfung und ausführlicher Beratung haben wir als Stadtsportverband Dorsten unsere Vorschläge zur Verteilung der Fördermittel erarbeitet.
Anspruchsvolle Förderbedingungen – nur acht Vereine stellen Interessenbekundungen
Zu unserer Informationsveranstaltung bezüglich des Förderprogramms am 16. Juni im Treffpunkt Altstadt konnten wir noch Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt 27 Vereinen begrüßen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigte sich jedoch, dass die Voraussetzungen des Förderprogramms erwartungsgemäß für viele Vereine eine erhebliche Hürde darstellen.
Das Programm richtet sich insbesondere an Sportvereine, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter oder Pächter ihrer Sportstätten beziehungsweise deren wirtschaftliche Träger sind und zugleich die Verantwortung für die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen – insbesondere für „Dach und Fach“ – tragen. Diese Anforderungen schränken den Kreis der antragsberechtigten Vereine deutlich ein. Hinzu kommt, dass mietende oder pachtende Vereine lediglich eine Förderquote von maximal 50 % erreichen können, während für Vereine mit einer eigentumsähnlichen Rechtsposition Förderquoten von bis zu 90 % möglich sind.
Die Förderung deckt also in keinem Fall die gesamten Investitionskosten ab. Die Vereine müssen stets einen Eigenanteil erbringen, zu dem auch bürgerschaftliches Engagement beitragen kann.
Bis zum Ende der Interessenbekundungsfrist am 31. Oktober haben schließlich acht Vereine ihre Vorhaben bei uns eingereicht. Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen mussten wir allerdings feststellen, dass ein Verein, dessen Maßnahmen wir gerne unterstützt gesehen hätten, leider nicht antragsberechtigt ist. Somit konnten wir letztlich sieben Vereine in unsere Förderempfehlungen aufnehmen.
Fördergrundsätze und Begleitung durch den SSV
Von Beginn an war es uns wichtig, ein transparentes und möglichst gerechtes Verfahren zu gestalten. Dafür hatten wir auch schon teilweise beim Vorgängerprogramm Moderne Sportstätte 2022 eigene Fördergrundsätze entwickelt, an denen wir uns bei der Bewertung und Priorisierung der eingereichten Vorhaben orientiert haben.
Als Interessenvertretung des Dorstener Sports wollten wir uns dabei bewusst nicht in die vereinsinternen Entscheidungen einmischen. Welche Maßnahmen für einen Verein besonders wichtig sind und welche Vorhaben er vorrangig umsetzen und gefördert bekommen möchte, sollten die Verantwortlichen selbst entscheiden. Ebenso haben wir darauf verzichtet, die vom Land vorgegebenen Förderzwecke zusätzlich einzugrenzen.
Gleichzeitig war es unser Anliegen, möglichst vielen Vereinen eine Förderung zu ermöglichen. Deshalb wollten wir vermeiden, dass einzelne große Vorhaben einen unverhältnismäßig hohen Anteil des gesamten Förderbudgets beanspruchen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf einer möglichst realistischen Einschätzung der Vorhaben und ihrer Kosten. Während des Verfahrens haben wir alle beteiligten Vereine vor Ort besucht, uns die geplanten Maßnahmen erläutern lassen und gemeinsam offene Fragen besprochen. Zudem haben wir die Vereine gebeten, möglichst konkrete Kostenvoranschläge und Berechnungen für bürgerschaftliches Engagement, das in die Kalkulationen der aufzubringenden Eigenanteile eingebracht werden kann, einzureichen. So wollten wir sicherstellen, dass unsere Förderempfehlungen auf nachvollziehbaren und realistischen Kostenansätzen beruhen.
Beratung mit breiter sportpolitischer Beteiligung
Am 4. November haben wir unsere Förderempfehlungen ausführlich beraten. Besonders gefreut hat uns dabei die Unterstützung durch Petra Völker, Geschäftsführerin des Kreissportbundes Recklinghausen, die uns mit ihrer fachlichen Perspektive begleitet hat.
Auch Michael Maiß nahm an der Beratung teil – sowohl in seiner ehrenamtlichen Funktion als Geschäftsführer des Stadtsportverbandes als auch in seiner hauptamtlichen Funktion als Sportkoordinator der Stadt Dorsten.
Darüber hinaus hatten wir Mitglieder des Sportausschusses eingeladen. Hans Duve (CDU), Claas Römer (Bündnis 90/Die Grünen) und Werner Hein (AfD) brachten schließlich auch die politische und sportpolitische Perspektive in den Austausch ein. Gegen unser Vorgehen und die von uns vorgeschlagenen Förderempfehlungen wurden keine Einwände erhoben – im Gegenteil.
Ein bewusst zügiges Verfahren
Obwohl die Fördermittel theoretisch bis zum Jahr 2036 zur Verfügung stehen, haben wir uns bewusst für ein möglichst zügiges Verfahren entschieden. Zum einen wollten wir verhindern, dass die zur Verfügung stehenden Mittel durch weitere Preissteigerungen an Wert verlieren. Zum anderen haben uns nicht erst die Gespräche und Besuche vor Ort bewusst gemacht, dass bei einigen Vereinen dringender Sanierungsbedarf besteht.
Mit einer zeitnahen Priorisierung wollten wir den Vereinen möglichst frühzeitig eine verlässliche Orientierung und damit eine bessere Grundlage für ihre weitere Planung geben.
Wie geht es jetzt weiter?
Unsere Förderempfehlungen bilden die Grundlage für die nächsten Verfahrensschritte. Bevor wir die Anträge an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen weiterleiten können, müssen die Vereine ihre Förderanträge zunächst noch einmal überarbeiten und an die von uns vorgeschlagenen Fördersummen anpassen. Die entsprechenden Anträge haben wir den Vereinen dafür zur Bearbeitung zurückgegeben.
Erst wenn die Anpassungen vorgenommen und die Unterlagen entsprechend aktualisiert sind, können wir die Anträge als unsere Förderempfehlungen an die Staatskanzlei weiterleiten. Dort wird dann die abschließende Entscheidung über die Förderung getroffen. Das anschließende Zuwendungsverfahren und die Auszahlung der Fördermittel erfolgen über die NRW.BANK.
Wichtig ist uns deshalb noch einmal der Hinweis: Unsere Förderempfehlungen sind noch keine Förderzusagen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Staatskanzlei.
Außerdem wird die tatsächliche Förderung am Ende von der NRW.BANK natürlich nur in der (anteiligen) Höhe ausgezahlt, in der die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und etwaiges bürgerschaftlichen Engagement durch Nachweise belegt werden können.
Eine Übersicht über die Vereine, die vorgesehenen Maßnahmen und die jeweiligen Förderempfehlungen findet Ihr am Ende des Artikels als PDF-Datei.
Wir bedanken uns bei allen beteiligten Vereinen herzlich für ihr bisheriges Engagement, die konstruktive Zusammenarbeit und die Zeit, die sie in die Vorbereitung ihrer Interessenbekundungen und Vorhaben investiert haben. Für das weitere Förderverfahren und insbesondere für die anschließende Umsetzung der geplanten Maßnahmen wünschen wir allen Vereinen viel Erfolg. Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst alle geplanten Projekte Realität werden und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Sports in Dorsten leisten können.


