Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten jedes Jahr auf Basis der Einwohnerzahlen aus dem Landeshaushalt die sogenannte Sportpauschale. Damit können sie z. B. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanzieren oder Sportstätten erwerben, leasen und modernisieren – oder das Geld an die Vereine weiterleiten.
In der Sportstadt Dorsten werden die Mittel auf Grundlage einer auch unter Beteiligung des Stadtsportverbandes (weiter-) entwickelten Richtlinie durch den Sportausschuss der Stadt vergeben.
Gemäß der Richtlinie wird ein Teil der Mittel für größere bauliche Einzelmaßnahmen an Sportstätten eingesetzt, die im Eigentum der Stadt Dorsten stehen, während die Restsumme im Antragsverfahren als sogenannte „freie Sportpauschale“ an die Dorstener Sportvereine vergeben wird.
Im kommenden Vergabezyklus steht nunmehr nach Abzug eines bereits vergebenen Betrages für die Vereine noch eine Summe von ca. 173.000 € zur Verfügung.
Unter welchen Voraussetzungen Mittel aus diesem großartigen Fördertopf erlangt werden können, ist detailliert in der Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale beschrieben.
Zu allen relevanten Informationen und dem elektronischen Antragsformular gelangt Ihr HIER.
UNBEDINGT ZU BEACHTEN IST DIE FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG! DIESE MUSS BIS ZUM 30. JUNI ERFOLGEN.


