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Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ – Interessenbekundungsverfahren bis zum 31. Oktober 2026

Für Dienstagabend hatten wir zu einer Informationsveranstaltung zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ in die Räumlichkeiten des Treffpunkt Altstadt eingeladen. Dabei ging es um nicht weniger als die Vorbereitung der Verteilung von rund 815.000 Euro, die das Land NRW aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Dorstener Sportvereine zur Verfügung stellt.

Das Interesse an der Veranstaltung war sogar größer, als wir im Vorfeld angenommen hatten: 46 Vertreter aus 27 Vereinen nahmen teil.

Wie schon beim Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, bei dem am Ende ca. 1 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt an 14 Dorstener Vereine verteilt worden war, die damit rund 30 Einzelvorhaben realisieren konnten, ist dem Stadtsportverband auch dieses Mal wieder die Verantwortung für die Vorauswahl der Projekte übertragen worden, über deren Förderung schließlich die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Eine für uns als Ehrenamtler ungeliebte Aufgabe, vor allem auch deshalb, weil wir uns den Interessen aller Mitgliedsvereine unseres Verbandes verpflichtet sehen und keine sportpolitischen (Förder-) Entscheidungen treffen möchten.

Darüber hinaus machen es die im Vergleich zum Vorläuferprogramm in mehreren Bereichen etwas veränderten Bedingungen deutlich schwieriger, möglichst vielen Vereinen eine Förderung zukommen zu lassen. So müssen die Vorhaben ein Mindestvolumen von jeweils 50.000 Euro aufweisen und Vereine, die ihre Sportanlagen nur gemietet oder gepachtet haben, können aus dem Programm nur eine 50-prozentige Förderung erlangen. Vereine, die Eigentümer von Sportanlagen sind oder über ein Erbbaurecht verfügen, können aber erneut von einer bis zu 90-prozentigen Förderung profitieren.

Für die Entwicklung von Projekten, die Prüfung der Antragsvoraussetzungen und die Bekundung des Interesses an einer Förderung haben wir nun zunächst eine Frist bis zum 31. Oktober 2026 gesetzt.

Auch die Leitlinien, an denen wir uns bei der anschließenden Priorisierung orientieren möchten, haben wir bereits präsentiert. Den „Roten Faden“ können wir allerdings erst suchen und finden, wenn wir einen Überblick über die Anträge haben.

Enttäuschungen werden aber am Ende vermutlich nicht zu vermeiden sein. Dafür bitten wir schon heute um Verständnis!

Die Präsentationsfolien der Veranstaltung mit den wesentlichen Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, Verfahrensschritten und unseren Priorisierungsleitlinien findet Ihr HIER.

Neues Förderprogramm bringt über 800.000 Euro für die Dorstener Sportvereine

Am 5. Mai haben die Staatskanzlei des Landes NRW, die NRW.BANK und der Landessportbund ein 200 Millionen Euro schweres Infrastruktur-Förderprogramm für Sportvereine offiziell vorgestellt.

Genau 815.369,00 Euro aus diesem Topf sollen den Dorstener Sportvereinen zugutekommen.

Darüber, unter welchen Bedingungen, auf welche Weise und in welcher Zeitschiene die Mittel unter den Vereinen verteilt werden sollen, möchten wir Euch im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 16. Juni 2026, um 18:30 Uhr im Treffpunkt Altstadt berichten.

Bis zu diesem Termin ist überhaupt keine Eile geboten, für die Vorbereitung etwaiger Vorhaben und entsprechender Förderanträge wird es auch danach noch mehr als genügend Zeit geben.

Für die Vorbereitung der Informationsveranstaltung, bei der es auch einen kleinen Imbiss geben soll, bitten wir Euch aber um eine Anmeldung bis zum 12. Juni, entweder telefonisch zu unseren Geschäftsstellenzeiten oder per Mail an info@stadtsportverband-dorsten.de. Bitte gebt dabei Euren Vereinsnamen, die Namen der teilnehmenden Personen und ihre Funktion im Verein an.

Das Förderprogramm ist sehr ähnlich zum Programm „Moderne Sportstätte 2022“. In dessen Rahmen wurde rund eine Million Euro unter 14 Dorstener Vereinen verteilt, die damit rund 30 Vorhaben umsetzen konnten.

Wie damals wird auch dieses Mal der Stadtsportverband für die Priorisierung der Vorhaben und die Förderempfehlungen zuständig sein, die Förderentscheidungen wird wieder die Staatskanzlei treffen. Hinsichtlich der Antragsberechtigung, des Mindestvolumens von Vorhaben, der Förderquoten und einiger weiterer Details gibt es aber auch Änderungen.

Die Folienpräsentation mit den wichtigsten Vorabinformationen zum Programm könnt Ihr Euch nachfolgend als PDF herunterladen.

Download der Folienpräsentation als PDF

Ab dem 18. Mai werden durch die Staatskanzlei, die NRW.BANK und den Landessportbund auch noch weitere digitale Informationsveranstaltungen für die Vereine angeboten.

Infoseite des Landessportbundes mit den wichtigsten Informationen, FAQs und Terminen für Informationsveranstaltungen

Sportpauschale 2026 – noch rund 173.000 € für die Dorstener Sportvereine

Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten jedes Jahr auf Basis der Einwohnerzahlen aus dem Landeshaushalt die sogenannte Sportpauschale. Damit können sie z. B. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanzieren oder Sportstätten erwerben, leasen und modernisieren – oder das Geld an die Vereine weiterleiten.

In der Sportstadt Dorsten werden die Mittel auf Grundlage einer auch unter Beteiligung des Stadtsportverbandes (weiter-) entwickelten Richtlinie durch den Sportausschuss der Stadt vergeben.

Gemäß der Richtlinie wird ein Teil der Mittel für größere bauliche Einzelmaßnahmen an Sportstätten eingesetzt, die im Eigentum der Stadt Dorsten stehen, während die Restsumme im Antragsverfahren als sogenannte „freie Sportpauschale“ an die Dorstener Sportvereine vergeben wird.

Im kommenden Vergabezyklus steht nunmehr nach Abzug eines bereits vergebenen Betrages für die Vereine noch eine Summe von ca. 173.000 € zur Verfügung.

Unter welchen Voraussetzungen Mittel aus diesem großartigen Fördertopf erlangt werden können, ist detailliert in der Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale beschrieben.

Zu allen relevanten Informationen und dem elektronischen Antragsformular gelangt Ihr HIER.

UNBEDINGT ZU BEACHTEN IST DIE FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG! DIESE MUSS BIS ZUM 30. JUNI ERFOLGEN.

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