Vereinsrecht und Aufgaben

Der Stadtsportverband Dorsten e.V. (SSV) wurde am 21.03.1975 Rechtsnachfolger des am 20.03.1950 gegründeten Amtsverbandes für Leibesübungen e.V. Er dient vor allem der Interessenvertretung aller ihm angeschlossenen Sportvereine. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist eine Untergliederung des Kreissportbundes Recklinghausen e.V. (KSB) und des Landessportbundes NRW e.V. (LSB).

Mitglieder des Stadtsportverbandes können alle eingetragenen Sportvereine der Stadt Dorsten werden, die gemeinnützig im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung sind und einem Fachverband des LSB NRW angehören.

 

Zu den Aufgaben des Stadtsportverbandes zählen:

  1. Vertretung der Interessen des Sports gegenüber kommunalen Behörden und Institutionen, u.a. im für Sport zuständigen Fachausschuss der Stadt Dorsten.
  2. Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern der Stadt Dorsten.
  3. Vertretung des Sports in überfachlichen, sportpolitischen Belangen, wie z.B. Sportstättenbau, Sportförderung, Sportpauschale usw.
  4. Förderung des Sports in der Kinder- und Jugendhilfe.
  5. Sicherung der Zusammenarbeit aller Sporttreibenden Vereine der Stadt Dorsten
  6. Unterstützung des Kreissportbundes und des Landessportbundes bei der Durchführung seiner überfachlichen Aufgaben.
  7. Organisation und Durchführung verschiedener öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sowie Durchführung von Stadtmeisterschaften.
  8. Abnahme und Werbung für das Deutsche Sportabzeichen sowie Ausstellung der Urkunden.
  9. Förderung des Breitensports.
  10. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen.
  11. Bildungsveranstaltungen für Vereinsmitarbeiter/innen.
  12. Jährlich Ehrungen für erfolgreiche Sportler und verdienten Persönlichkeiten des Sportes.