Der Stadtsportverband Dorsten e.V. (SSV) wurde am 21.03.1975 Rechtsnachfolger des am 20.03.1950 gegründeten Amtsverbandes für Leibesübungen e.V. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist die Untergliederung des Kreissportbundes Recklinghausen e.V. (KSB) und des Landessportbundes NRW e.V. (LSB).
Mitglieder des SSV können alle eingetragenen Sportvereine der Stadt Dorsten, die gemeinnützig im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung sind und einem Fachverband des LSB NRW angehören werden. Derzeit gehören dem Stadtsportverband Dorsten 103 Sportvereine mit 21610 Einzelmitgliedern, darunter rd. 7800 Kinder und Jugendliche, an.
Der Stadtsportverband ist die Interessenvertretung aller dem Stadtsportverband Dorsten angeschlossenen Sportvereine.
Zweck des Stadtsportverbandes ist es, dafür einzutreten, dass allen Dorstener Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, unter zeitgemäßen Bedingungen Sport zu treiben; den Sport in jeder Beziehung zu fördern, einen fairen Interessenausgleich aller Dorstener Sportvereine zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren.
Den Sport in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten, besonders gegenüber der Stadt Dorsten und deren Gremien zu vertreten und die damit zusammenhängenden Fragen seiner Mitgliedsvereine zu regeln.
Der Stadtsportverband ist parteipolitisch neutral. Besonderen Wert legt der Stadtsportverband Dorsten auf die Integration Dorstener Bürger mit Migrationshintergrund.
Die Aufgaben im Einzelnen:
- Vertretung der Interessen des Sports gegenüber kommunalen Behörden und Institutionen, u.a. im für Sport zuständigen Fachausschuss der Stadt Dorsten.
- Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern der Stadt Dorsten.
- Vertretung des Sports in überfachlichen, sportpolitischen Belangen, wie z.B. Sportstättenbau, Sportförderung, Sportpauschale usw.
- Förderung des Sports in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Sicherung der Zusammenarbeit aller Sporttreibenden Vereine der Stadt Dorsten
- Unterstützung des Kreissportbundes und des Landessportbundes bei der Durchführung seiner überfachlichen Aufgaben.
- Organisation und Durchführung verschiedener öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sowie Durchführung von Stadtmeisterschaften.
- Abnahme und Werbung für das Deutsche Sportabzeichen sowie Ausstellung der Urkunden.
- Förderung des Breitensports.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen.
- Bildungsveranstaltungen für Vereinsmitarbeiter/innen.
- Jährlich Ehrungen für erfolgreiche Sportler und verdienten Persönlichkeiten des Sportes.