Ein Mittagessen, Fußballspielen im Verein oder ein Klassenausflug: Vom Bildungspaket der Bundesregierung sollen rund 2,5 Millionen Kinder von Arbeitslosen und Geringverdienern profitieren. Dafür müssen Eltern einen Antrag stellen.
Bildungspaket
Der Stadtsportverband ist ebenfalls behilflich beim Ausfüllen der Anträge, die hier zum Download bereit stehen:
Antrag auf Leistungen für Bildung und TeilhabeWeitere Informationen stehen hier zum Download bereit:
Flyer zum Bildungspaket Broschüre zum Bildungspaket
Hier ein Überblick zu wichtigen Fragen:
Das Bildungspaket richtet sich an alle Familien, die Hartz-IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.
Eine einheitliche Stelle gibt es nicht. An wen sich die Familien richten müssen, hängt von den bezogenen Leistungen ab, erläutert das Bundessozialministerium. Hartz-IV-Empfänger müssen sich an das örtliche Jobcenter wenden. Für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag sind das Sozialamt oder die Wohngeldstelle zuständig.
Um mehrere Gänge aufs Amt zu vermeiden, sollten Eltern sich am besten vorab telefonisch erkundigen, welche Unterlagen sie mitbringen müssen. Je nach Zuschuss müssen Bescheinigungen etwa von der Schule, und Anmeldungen zum Beispiel für den Sportverein vorgelegt werden. Haben Eltern die nötigen Unterlagen zusammen, können sie das Formular direkt vor Ort ausfüllen und abgeben.
Das Paket umfasst Zuschüsse zu einem warmen Mittagessen in Ganztagsschulen und Kitas. Die Eltern müssen einen Euro dazugeben. Weiterhin gibt es Geld für Klassenfahrten, Wandertage, Mitgliedschaften in Sport- oder Musikvereinen. In Ausnahmefällen wird auch die Nachhilfe bezahlt. Für die verschiedenen Leistungen müssen Eltern jeweils eigene Anträge ausfüllen.
Sind die Zuschüsse bewilligt, gelten sie für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach müssen Eltern die Formulare erneut ausfüllen.

