Die Sportpauschale
Dieses Instrument ist im den Dorstener Sportvereinen offenstehenden Förderportfolio ein besonderes Juwel, nicht nur, weil relativ hohe Summen ergattert werden können, sondern auch, weil dies in der Sportstadt Dorsten in einem vergleichsweise einfachen Verfahren geschehen kann.
Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten jedes Jahr auf Basis der Einwohnerzahlen aus dem Landeshaushalt die sogenannte Sportpauschale. Damit können sie z. B. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanzieren oder Sportstätten erwerben, leasen und modernisieren – oder das Geld an die Vereine weiterleiten.
In der Sportstadt Dorsten werden die Mittel auf Grundlage einer auch unter Beteiligung des Stadtsportverbandes (weiter-) entwickelten Richtlinie durch den Sportausschuss der Stadt vergeben.
Gemäß der Richtlinie wird ein Teil der Mittel für größere bauliche Einzelmaßnahmen an Sportstätten eingesetzt, die im Eigentum der Stadt Dorsten stehen, während die Restsumme im Antragsverfahren als sogenannte „freie Sportpauschale“ an die Dorstener Sportvereine vergeben wird.

