Die Vereinszeitung - Tipps für Redakteure
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Vereinszeitungen sollen interessant und lesbar sein. Aber wie wird’s gemacht?
Tipps für Redakteure
Egal ob langjährige Profis oder Anfänger: der Einstieg in Artikel, Nachricht, Bericht oder Reportage ist immer das Schwierigste. Da fragt sich so mancher Redakteur einer Vereinszeitschrift, wer kann mir helfen und welche Regeln gibt es?
In einer Vereinszeitschrift sollen nicht nur gute  und lesbare Artikel stehen,  auch die Gestaltung spielt eine große Rolle. Das heißt also viel Arbeit für die ehrenamtlichen Redakteure, auch wenn die Vereinszeitschrift nur quartalsweise erscheint.
Informationsfülle
Wir alle stellen fest, dass die Flut der Nachrichten ständig wächst. Auch  die neuen Medien wie Internet, E-Mail  oder Fax müssen dazu gezählt werden. Es gibt einen Berg von Informationen, der durchgearbeitet werden muss. Durcharbeiten heißt, die Spreu vom Weizen trennen und klar erkennen, was ist wichtig für die Leser einer Vereinszeitschrift.  Zeit ist für alle ein knappes Gut geworden.
Da müssen sich auch die Redakteure von Vereinszeitschriften darüber klar sein, dass die Artikel für den Leser interessant sein müssen. Sie benötigen aber Orientierungshilfen.
Einstieg, aber wie?
Wichtig, und dies können wir als erste Regel verzeichnen, ist der erste Satz eines Artikels. Der erste Satz soll konzentriert alles mitteilen, was in das folgende Thema einleitet. Der erste Satz ist nicht nur der Einstieg in einen Artikel, er muss den Leser dazu verleiten, den Artikel weiter zu lesen. Wie also beginnen?

Die alte Zunftregel lautet: Orientiere dich an den sechs W: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Es folgen die Einzelheiten, auf die im “Notfall” verzichtet werden kann. Das Unwesentliche gehört an den Artikelschluss.

Das Wichtigste muss in den ersten Satz. Aber – und nun folgt ein großes ABER: nicht alles Wichtige in den ersten Satz packen. Der erste Satz muss “nur” die Aufmerksamkeit des Lesers wecken.

Als zweite Regel können wir sagen, der erste Satz sollte so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig sein. Das heißt also, dass im ersten Satz niemals die sechs W beantwortet werden können. Dies muss im Verlauf des Artikels erfolgen. Für den Einstieg reicht es, wenn auf die Fragen Wer? und Was? eine Antwort gegeben wird.

Wenn zum Artikel Fotos erscheinen, sollte der Artikel stets eine Verbindung zum Foto herstellen. Das Foto unterstützt den Artikel, es ist ein erster Blickfang für den Leser.

Wer nicht den klassischen Einstieg über die “W” nehmen möchte, kann z.B. den “Z”-Einstieg, den “F”-Einstieg oder den “fotografischen” Einstieg wählen.

Artikel mit dem “Z”-Einstieg
...beginnen stets mit einem Zitat und führen direkt zum Mittelpunkt des Geschehens. Ein Zitat muss daher stets geeignet sein und den Leser spontan mit dem Ereignis konfrontieren, ohne zu übertreiben. Es muss für Spannung sorgen. Auch können Klassiker, ein Sprichwort oder eine schlichte alltägliche Redensart verwendet werden.
“F”-Einstieg:
Ein Einstieg lässt sich oft erleichtern, wenn der Artikel mit einem Fragesatz beginnt. Dabei muss aber der Wunsch beim Leser geweckt werden, auf diese Frage ein gute Antwort zu erhalten.
“Fotografischer”-Einstieg:
Der Artikel beginnt mit der fotografisch exakten Beschreibung, eine Handlung wird aufgebaut. Dabei entsteht eine Aneinanderreihung von Bildern. Die Stimmung über ein Geschehen wird in kleinen Szenen vermittelt. Es ist, als würde ein kleiner, spannender Film ablaufen.
Wichtig für alle Einstiege ist jedoch, dass jeder Redakteur seine eigenen Stile ausprobieren muss. Zweck sollte stets sein, bei den Lesern nicht nur Aufmerksamkeit und Interesse zu wecken, sondern die Leser zu halten. Sie müssen jede neue Ausgabe einer Vereinszeitschrift mit Freude und Spannung erwarten.
Nachricht
Eine Nachricht ist eine kurz gefasste Information. Informationen werden  kurz und prägnant übermittelt. Für eine Nachricht genügen die “W” allein nicht. Es müssen neue, zusätzliche Informationen gegeben werden. Die Struktur einer Nachricht umfasst folgende Punkte:
  • Kern der Nachricht Was geschah?)
  • Quelle
  • Zitat
  • Neue Einzelheiten
  • Hintergründe
  • ein weiteres “W”.
Was ist wahr in einer Nachricht? Jeder Verfasser einer Nachricht muss die Wirklichkeit finden, nicht  erfinden. Das ist oft mit viel Arbeit verbunden. Die Zuverlässigkeit einer Nachricht muss stimmen.

Egon Erwin Kisch hat einen Satz gesagt, der für alle Redakteure ein Gesetz sein sollte: “Nichts ist verblüffender als die einfache Wahrheit, nichts exotischer als unsere Umwelt, nichts ist fantastischer als die Wirklichkeit”.

In einer Nachricht hat die persönliche Meinung des Autors nichts zu suchen. Nachricht und Kommentar sind streng voneinander zu trennen. Nachrichten halten sich an Objektivität, nicht an Subjektivität.

Bericht

Ist der Bericht die erweiterte Nachricht?

Ja, ein Bericht kann eine erweiterte Nachricht sein. Wird eine Nachricht mit “Futter” gefüllt, also mit weiteren Informationen versehen, so entsteht ein Bericht. Tatsachen, Geschehnisse, Schilderung der Atmosphäre, Erläuterungen sind Bestandteile eines Berichts. So beschreibt z.B. der Sportbericht die Ereignisse während einer Veranstaltung. Ebenso wie in einer Nachricht hat die persönliche Meinung des Verfassers auch in einem Bericht nichts zu suchen.

Reportage – Feature
Die Grenzen zwischen Reportage und Feature sind fließend und daher schwer zu definieren.

Die Reportage liefert Informationen über eine Sportveranstaltung, schildert Ereignisse, zwar subjektiv, aber wahr. Sie lässt den Leser teilhaben. So nahe soll die Reportage sein, als sei der Leser selber dabei gewesen.

Ein Feature bedient sich der Stilmittel der Reportage, geht aber darüber hinaus, liefert Hintergründe , Erläuterungen und Zusammenhänge. Es untersucht und beschreibt detailliert ein Ereignis, Menschliches steht im Vordergrund, liefert eine Geschichte. Ein Feature lebt von der Subjektivität.

Kommentar
Eine Orientierungshilfe in der Informationsflut und ein Beitrag zur selbstständigen Meinungsbildung soll der Kommentar sein. Er sollte die Diskussion über ein bestimmtes Thema eröffnen, erläutern und interpretieren sowie ein eigenes Urteil über ein bestimmtes Thema ermöglichen.

Eine gründliche Analyse des Themas ist Voraussetzung, um knapp und präzise in einem Kommentar seine eigene Wertung aufzuzeigen. Die sachliche und zielstrebige Darstellung – ohne Phrasen – soll den Leser zur eigenen Gedankenbildung anregen, ja sogar zu einer anderen Bewertung kommen lassen als der Kommentar sie abgegeben hat.

Die Glosse
In der Kürze liegt die Würze. Die Glosse ist eine Randbemerkung. Bissig soll sie sein, den Leser wachrufen und zugleich fesseln. Die Glosse kann sich ein scharfes Urteil erlauben. Sie überspitzt, verzerrt, verspottet, polemisiert und ironisiert. Sie soll das Charakteristische eines Geschehens hervorheben, und ihr “Kern” muss der Wahrheit entsprechend verfasst werden. Oft wird die Glosse missverstanden, darin liegt ihre eigentliche Gefahr für den Leser.

Die Glosse aber will den Leser zur Nachdenklichkeit anregen.

Pressebericht
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen  Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit  der Berichterstattung  durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, “Meinungsfreiheit”.

Dazu existieren rundfunkrechtliche Regelungen und ordnungspolitische Pressegesetze. Den Bundesländern obliegt gemäß Artikel 75 Absatz 1 Ziffer 2 GG i.V. m. Artikel 72 GG die Gesetzgebungsbefugnis. Der Bund hat lediglich das Recht, Rahmenvorschriften  für die Gesetzgebung der einzelnen Länder zu erlassen. Folglich gibt es nur Landespressegesetze.

In allen Landespressegesetzen ist die Pressefreiheit gesetzlich verankert. Die Landespresserechte sind inhaltlich unterschiedlich gehalten.

Der Redakteur einer Vereinszeitschrift sollte sich über wenige wichtige Paragrafen des Landespressegesetzes informieren, das für sein Bundesland gilt. Dazu gehören presserechtliche Grundbegriffe, z.B. die Freiheit der Presse, dann Zulassungsfreiheit, öffentliche Aufgabe der Presse; Informationsrecht der Presse und der Behörden, Sorgfaltspflicht, Begriffsbestimmungen, Impressum. Diese Gesetzestexte sind in der Regel über die Landesministerien der Justiz zu erhalten.

(von Wolfgang Schneider, aus VPD 02/00)