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Spendenbescheinigungen
Sportvereine können Geld- und Sachspenden direkt im Empfang nehmen und Spendenbescheigungen austellen. Allerdings kommt auf die Vereine und deren Vorstände eine erhöhte Verantwortung zu, weil sie für alle von ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen gegenüber dem Finanzamt voll haftbar sind. Deshalb hier ein paar Tipps und zwei Dokumentenvorlagen zum Downloaden
Vereinfachung für die Vereine ! (???)
Am 1. Januar 2000 änderte sich das Spendenrecht. Sportvereine können im neuen Jahrtausend Geld- und Sachspenden direkt in Empfang nehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen.

Mit dieser Regelung entfällt ab 1. Januar das bürokratische Verfahren bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Allerdings kommt auf die Vereine und deren Vorstände eine erhöhte Verantwortung zu, weil sie für alle von ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen gegenüber dem Finanzamt voll haftbar sind: "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbescheinigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abgang der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht". (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Vordrucke der Spendenbescheinigungen für Geldzuwendung bzw. für Sachzuwendung können Sie im WORD-Format ("gezippt") herunterladen!

1. Spendenbescheinigung für Geldzuwendungen (Spenden1)

2. Spendenbescheinigung für Sachzuwendungen (Spenden2)
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