Sitzungs- und Versammlungstechniken |
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1. Versammlungsrecht 2. Sitzungstechnik 3. Die Geschäftsordnung 4. Wie behandelt ein Vorsitzender seine Sitzungsteilnehmer 1. Versammlungsrecht Vorbereitung von Versammlungen1. Raum und Sitzordnung · Zentrale Lage · Größe des Raumes (Atmosphäre) · Belüftung · Sitzordnung o Jahreshauptversammlung o Vorstandssitzung 2. Hilfsmittel · Mikrofon · Rednerpult · Overhead‑Projektor, Diaprojektor, etc. · Tafel, Schaubilder. · Schriftliche Berichte 3. Einladung · Fristen ‑ Satzung · Wie wird eingeladen? ‑ Satzung. · Tagesordnung o vollständige Angaben o (Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerkreis, Dauer) o Saubere Gliederung der TO o Informationsmaterial beifügen o
Nicht zu
viele Tagesordnungspunkte (TOP) auf die TO o Wichtige Punkte an den Anfang der TO (Taktische Spielereien) o Genehmigung des Protokolls (Verlesung, schriftliche Vorlage) o TOP mit Vortrag von Sachverständigen an den Anfang o Punkt Verschiedenes vermeiden, s. § 32 BGB o Nächste Sitzung festlegenDie Durchführung von Versammlungen 1. Veranstalter = wer zur Versammlung einlädt. 2. Leiter = regelt den Ablauf der Versammlung. 3. Eröffnung ‑ Begrüßung ‑ Feststellung der Frist und formgemäße Einlieferung ‑ Genehmigung der Tagesordnung ‑ Zeitlicher Rahmen 4. Behandlung der Tagesordnungspunkte 4.1
Formulierung des Beratungsziels - was kostet das - was ist zu tun - wer soll es tun 4.2 Sammeln von Informationen - Schriftliche Vorlage - Kurzreferat - Bilanz 4.3 Diskussion - Ziel Ablauf der Diskussion: a)
Der Diskussionsleiter muss alle Teilnehmer im Blickfeld haben.
Jeder Teilnehmer hat das b)
Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird in einer Rednerliste festgehalten.
Evtl. Redezeit c) Der Diskussionsleiter regelt den Ablauf der Diskussion. - Kein Lob und Tadel. - Toleranz hervorheben. - Wesentliche Wortbeiträge markieren (da Fortschritt in der Meinungsbildung) d)
Persönliche Angriffe untersagen. Diskussionsleiter ist "Schiedsrichter".
Geschäftsordnung e) Keine eigene Meinung am Anfang der Diskussion. - Der Disk.Leiter soll die Diskussion fördern, nicht durch eigene Meinungen einengen. e) Ablauf Bekanntgabe des TOP ( 1/10 Beratungsziel) Antragsteller begründet den Auftrag ( 2/10 Information) Diskussion ( 5/10 Beratung) Beschlussfassung ( 2/10 Ergebnis) 5. Anträge zur Geschäftsordnung Ziele:‑
- Begrenzung der Redezeit - Schließung der Rednerliste - Unterbrechung der Sitzung - Vertagung - Antrag auf Abstimmung ·
Der Sitzungsteilnehmer
signalisiert durch Handzeichen, dass er zur Geschäftsordnung ·
Der gerade
zur Sache Sprechende darf ausreden, dann kann der Antrag zur Geschäfts ·
"Antrag
auf Schluss der Debatte" und "Schließung der Rednerliste"
kann nur von einem 6. Abstimmungen · Die TOP werden durch eine Abstimmung abgeschlossen. · Der Antrag ist genau zu formulieren. Er muss so gehalten sein, dass man mit "ja" oder mit "nein" abstimmen kann. · Liegen mehrere Anträge vor, ist über den weitgehenden zuerst abzustimmen. ·
Vor Beginn
der Abstimmung Stimmberechtigte feststellen (Achtung ‑ Satzung,
Geschäfts- · Unterschied = anwesende und abgegebene Stimmen Beispiel:
Nein‑Stimmen = 4 Enthaltungen = 3 Stimmen = 12 Anwesende = Antrag abgelehnt (5 von 12) Abgegebene Stimme = Antrag angenommen Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegeben. ·
Bei komplexen
Tagesordnungspunkten Einzelpunkte gesondert abstimmen. 1. Kritische Betrachtung 2. Durchführung 2. Sitzungstechnik Vorbereitung und Leitung von Sitzungen, Behandlung von Aufträgen, Abstimmungen, etc. 1. Überlegungen vor Einberufung einer Sitzung: 1.1 Wann? (Tag und Zeit) 1.2 Wo? (Raum) 1.3 Wer? (Teilnehmerkreis) 1.4 Welche Punkte sollen behandelt werden? (Tagesordnung) Zu 1.1 Da es sich in der Regel um ehrenamtliche Teilnehmer handelt, sollte eine Sitzung / Versammlung in den Abendstunden oder an Sonn‑ und Feiertagen stattfinden. Zu beachten sind Sportveranstaltungen und Krimizeiten. Zu 1.2 Der Sitzungsraum muss groß genug sein und einen ungestörten Ablauf garantieren. Die Sitzordnung sollte so gewählt werden, dass jeder jeden sehen kann (face to face Kommunikation). Ein Verzehrzwang z.B. in Gaststätten, sollte vermieden werden. Zu 1.3 Der Teilnehmerkreis ist durch die Satzung festgelegt. (Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, etc.) oder wird gesondert gebildet (z.B. Festausschuss). Zu 1.4 Damit der Teilnehmer mit der Einladung erfährt, welche Punkte behandelt werden sollen, ist es unumgänglich, eine ausführliche Tagesordnung zu übersenden. Sitzungen sollten von der Tagesordnung her so strukturiert sein, dass schwierige Probleme ins erste Drittel der Sitzung, zeitraubende Punkte ins letzte Drittel und leicht zu lösende Probleme ins mittlere Drittel, gelegt werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Vereinsbeschlüsse nichtig, wenn in der Einladung (Tagesordnung) der Gegenstand der Beschlussfassung nicht oder nur unzureichend bezeichnet war. Dies gilt für "Verschiedenes". Es wird deshalb empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung zu ergänzen. Für die Vorbereitung einer Sitzung empfiehlt sich folgender Zeitplan: - Termin festlegen, - Raum bestellen, - Einladung schreiben, - Tagesordnung zusammenstellen. 10. 18. 28. Vorbereitungsbeginn Unterlagen versenden Sitzungstermin 2. Aufgaben des Sitzungs‑ oder Versammlungsleiters: ‑ er soll die Teilnehmer unter demokratischen Spielregeln zur Zusammenarbeit ermuntern; ‑ er muss das Fortschreiten der Verhandlungen beobachten und fördern. Folgende Verfahrensweisen haben sich dabei als gut und richtig erwiesen: 1. Begrüßung 2. Eröffnung Ordnungsmäßigkeit der Einberufung und der Stimmberechtigung prüfen 3. Tagesordnung Bekanntgabe Entgegennahme von Einsprüchen oder Änderungsanträgen Abstimmung über die Tagesordnung Über Einsprüche der Tagesordnung entscheidet die Versammlung über einfache Mehrheit. Dringlichkeitsanträge
(Probleme, die nicht auf der Tagesordnung stehen benötigen eine Jeder Tagesordnungspunkt gliedert sich in der Regel in vier Teile: 1. Formulierung des Beratungszieles 2. Sammeln der Informationen und Meinungen 3. Diskussion (Beratung des Problems) 4. Beschluss 2.1 Um die Zusammenarbeit der Sitzungsteilnehmer zu fördern, sollte der Leiter folgendes beachten: · alle Teilnehmer im Blickfeld haben · Wortmeldungen notieren · Gesprächsbeiträge nicht zensieren · mit der eigenen Meinung nicht zu früh herausrücken · persönliche Angriffe verbieten. Das Führen einer Rednerliste ist unbedingt erforderlich. Diese Aufgabe kann auch delegiert werden. Da der Sitzungsleiter völlig neutral sein sollte, muss er sich selbst ebenfalls in die Rednerliste eintragen bzw. eintragen lassen. Zur Beschleunigung des Verhandlungsverlaufes sollte der Sitzungsleiter folgendes beachten: · Ziel genau beschreiben · verschiedene Beiträge zu Zwischenergebnissen zusammenfassen · Teilnehmer bei der Sache halten · Zeit einteilen und Abstimmungen leiten. 3. Anträge: a) Anträge zur Sache z.B. Fußbälle sollen gekauft werden, Beitragserhöhung etc. b) Anträge zur Geschäftsordnung. Die häufigsten Geschäftsordnungsanträge sind: Begrenzung der Redezeit Schluss der Debatte Schließung der Rednerliste Unterbrechung der Sitzung Vertagung Wer sich zur Sache, d.h. zu einem Tagesordnungspunkt melden will, hebt eine Hand, wer einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen will, hebt beide Hände. Vor Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag erhält jeweils ein Redner für oder gegen den Antrag das Wort. Aufgaben des Sitzungsleiters, wenn ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt wurde: · Antrag zur Geschäftsordnung wurde gestellt · Redner zur Sache aussprechen lassen · ein Redner spricht für den Go‑Antrag · ein Redner spricht gegen den Go‑Antrag · Abstimmung über den Go‑Antrag · Bei Zustimmung ‑ Ausführung · Bei Ablehnung ‑ weiter in der Tagesordnung. 4. Abstimmung Abstimmungen zu Sachanträgen werden durch Handaufheben und wenn die Satzung es nicht anders vorschreibt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Wahlen werden in der Regel geheim (mit Stimmzettel) durchgeführt. Satzungsänderungen dürfen nur von der Mitgliederversammlung (2/3 oder 3/4 Mehrheit) beschlossen werden und müssen auf der Tagesordnung vorher angekündigt worden sein. Lieben mehrere Sachanträge vor, wird zuerst über den weitgehenden abgestimmt. Jede Abstimmung geht von der gleichen Anzahl der Stimmberechtigten aus. Eine Abstimmung muss so formuliert werden, dass sie mit JA oder NEIN beantwortet werden kann. Grundsätzlich sind zuerst die "JA‑Stimmen", dann die "NEIN‑Stimmen" und schließlich die Stimmenthaltungen, zu zählen. 5. Ein Sitzungsleiter sollte daher möglichst über folgende Eigenschaften verfügen: 1. Er soll die Spielregeln der Leitung einer Sitzung kennen. 2. Er muss unbedingt unparteiisch sein. 3. Er sollte sachlich und zurückhaltend sein. 4. Er muss die Teilnehmer zur Zusammenarbeit anregen und ermuntern. 5. Bisweilen muss er klärend eingreifen. 6. Er sollte stets den Stand der Verhandlung erkennen. 7. Dazu muss er frei reden können. 8. Er sollte Menschenkenntnis haben und Vorgänge in der Gruppe aufspüren können. 9. Alle diese Aufgaben löst er leichter, wenn er Humor hat. LiteraturRoland Geltz 'Sitzungen' ‑ gründlich vorbereiten - ‑ erfolgreich leiten ‑ Herausgeber: Würtembergischer Fußballverband e.V. 3. GESCHÄFTSORDNUNG 1. Allgemeine Hinweise · immer genau zu‑ und hinhören, das setzt Konzentration voraus! · gestellte Anträge genau lesen bzw. Inhalt sorgfältig klarmachen · mit GO wirklich vertraut machen, sonst im Hintertreffen! · Rednerliste sauber führen ·
Anträge
vor Abstimmung wiederholen oder vorlesen (wenn nicht zu lang), längere
Anträge · in Ruhe diskutieren oder debattieren! Keine Hektik! 2. Sinn und Zweck der GO ·
sie dient
nicht unmittelbar der Sachdiskussion oder der Sachdebatte, klärt nicht
Sach- ·
ermöglicht
ordnungsgemäßen, disziplinierten Ablauf unter gerechten und zumutbaren ·
Vermeidung
von Benachteiligungen oder Bevorteilungen einzelner Redner, Gruppen, 3. Versammlungstechnische Behandlung von GO‑Anträgen · GO‑Anträge unterbrechen die Sachdiskussion bzw. Sachdebatte; sofort behandeln (den gerade "agierenden" Redner aber seinen Beitrag beenden lassen, nicht das Wort abschneiden!) ·
Möglichkeit der Stellungnahme
zum GO‑Antrag (aber keine zwingende - ein Redner dafür - ein Redner dagegen · Entscheidung über den GO‑Antrag: o Antrag angenommen, wenn keiner dagegen spricht o (Formel: "Spricht jemand gegen den. Antrag?") o Abstimmung (Formeln: 1. "Wer stimmt für den Antrag?" 2. "Wer stimmt gegen den Antrag?" 3. "Wer enthält sich der Stimme?") -
Frageformeln 2 und 3 können entfallen, wenn sich nach der Frageformel
1 bereits eine -
wenn die eindeutige Mehrheit von e i n e m Teilnehmer bezweifelt wird,
muss nach Frage 1 4. Inhalte und Gegenstände von GO‑Anträgen · Feststellung der Beschlussfähigkeit · Vertagung · befristete Unterbrechung der Sitzung · Nichtbefassung oder Vertagung eines Tagesordnungspunktes (TOP) · Überweisung an einen Ausschuss · hierzu möglich: 1. Auftrag an den Ausschuss formulieren 2. Vorsitzenden bestimmen oder wählen 3.
Zahl der
Ausschussmitglieder festlegen oder Ausschuss genau personell · Schluss der Diskussion (der Debatte) · Schluss der Rednerliste · Schluss der Kandidatenliste (vor Wahlen) · Beschränkung / Festlegung der Redezeit ·
Art der
Abstimmung: ·
Veränderung,
Umstellung, Ergänzung der Tagesordnung · Wiederaufnahme der Sachdiskussion (der Sachdebatte) · ergänzende Behandlung eines bereits erledigten TOP · Wahlmodus · Auszählungsmodus · Geheimhaltung eines TOP · Geheimhaltung von Beschlüssen 5. "Faule Tricks" und Manipulationsmöglichkeiten mit der GO ·
Überfütterung
einer Versammlung mit GO‑Anträgen oder stete wiederholte Antragstellung · wichtige Anträge verspätet (letzte TOP) oder "harmlos" platzieren · z.B. unter TOP "Verschiedenes" ·
zu bestimmten
Abstimmungen Wahltruppen mit einem bestimmten vorher festgelegten ·
einseitige
(nicht unbedingt falsche) Informationen durch Vorstand, Ausschusssprecher ·
gegnerische
Leute möglichst stets v o r den eigenen Leuten platzieren ·
unliebsame
Leute mit Kommissionen, Ausschüssen, "Sonderaufträgen", Zusatzaufgaben, · Absprachen oder Versprechungen für ein bestimmtes Wahl‑ bzw. Wahlverhalten. 4. Wie behandelt ein Vorsitzender seine Sitzungsteilnehmer? 1.
Der
Streitsüchtige: Bleibe ruhig, lass dich nicht
ein mit ihm. Hindere ihn daran, die 2. Der Positive: Eine große. Hilfe in der Diskussion. Lasse ihn häufig zu Wort kommen. 3.
Der
Alleswisser: Die anderen Teilnehmer sollen sich
mit seinen Theorien 4. Der Geschwätzige: Unterbrich ihn taktvoll. Beschränke seine Redezeit. 5.
Der
Schüchterne: Stelle ihm leichte Fragen. Stärke
sein Selbstbewusstsein. Gib ihm 6.
Der
Unkollegiale, Widerborstige: Kitzle seinen Ehrgeiz.
Anerkenne sein Wissen und 7.
Der
Dickhäutige: Frage ihn über seine Arbeit aus.
Er soll ihn interessierende Beispiele 8. Der Überhebliche: Kritisiere ihn nicht. Wende die "Ja, aber Technik" an. 9.
Der
ewige Frager: Er versucht, den Vorsitzenden in
eine Falle zu locken. Gib seine |