Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Samstag dem 19.03.2022 tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Sie ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

Zuschauer: grundsätzlich 3G


Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.

Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Klett                                         Georg Westermann

Präsident                                             Leiter Stab Grundsatzfragen

 

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