Sehr
geehrte Damen und Herren,
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
am
Samstag dem 19.03.2022 tritt auf Basis der Beschlüsse des
Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in
der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in
Kraft.
Sie
ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport
weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist
hier zu finden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Sportbetrieb
grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende
Regelungen gelten im Einzelnen:
Zuschauer:
grundsätzlich 3G
Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und
die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher
nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.
Auch
die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr
hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Stefan
Klett
Georg Westermann
Präsident
Leiter Stab Grundsatzfragen
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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