Klarstellung zum gestrigen Update 6/2022

Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kollegen*innen,

gestern hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren:

Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.

Beigefügt und auf unserer Website finden Sie eine entsprechend überarbeitete Übersicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Klett      Dr. Christoph Niessen

Präsident         Vorstandsvorsitzender


Änderung des Straßennamens:
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