Klarstellung
zum gestrigen Update 6/2022
Auch
16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur
wenn sie getestet sind!
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kollegen*innen,
gestern
hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022
gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das
Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine
Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie
hiermit informieren:
Kinder/Jugendliche
bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber
dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen
Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor
Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.
Beigefügt
und auf unserer Website finden Sie eine entsprechend überarbeitete
Übersicht.
Mit
freundlichen Grüßen
Stefan
Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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