Corona-Schutzverordnung
ab 09.02.2022
-
Auch
16- und 17-jährige gelten als immunisiert!
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Status
„getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
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2G+
für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe
Kollegen*innen,
seit
heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der
Corona-Schutzverordnung.
Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
-
Kinder/Jugendliche
bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher
nur bis zum 16. Geburtstag).
-
Schülerinnen
und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als
getestet.
Beigefügt
und auf unserer Website finden Sie eine entsprechend überarbeitete
Übersicht.
Bitte
lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien
irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich
kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung
des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die
Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für
Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur
Frage,
wer als geboostert gilt, hat
sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI
eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Ihnen eine aktualisierte
Übersicht beigefügt.
Mit
freundlichen Grüßen
Stefan
Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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