Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen*innen,
am
gestrigen Sonntag erreichte uns eine Aktualisierung der erst
in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen
Corona-Schutzverordnung, gültig per sofort, also seit
gestern, 16.01.2022. In ihr werden insbesondere die
Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben.
Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer
gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat, siehe
hierzu auch unser kurzes Update 3/22 vom vergangenen
Freitag. Als geboostert gelten demnach (Kurzfassung):
1.
Personen,
die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft,
auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann
noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die
sogenannte „Booster-Impfung“),
2.
Personen,
die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder
danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
3.
Personen,
die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach
der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten
Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch
Geimpfte“ und
4.
Personen,
die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über
einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage
aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.
(Punkt
1 bis 4 übernommen von der Website des
Gesundheitsministeriums NRW)
Die
jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr
Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen
Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu
regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher
Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu
berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer
ohne Test Zugang hat.
Zeitpunkt
und Inhalt dieser Aktualisierung frustrieren auch uns, wir
wurden hiervon völlig überrascht. Der Kontrollaufwand für
die geltenden Regeln, besonders aber der Nachvollzug sich
beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger
Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrollen ist
ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar.
Trotzdem
bzw. gerade deswegen haben wir versucht, die Regeln für Sie
in einer Übersicht zusammenzufassen, die der Mail als Anlage
beigefügt ist und Ihnen und Ihren Vereinen hoffentlich etwas
helfen kann. Darüber hinaus übersenden wir Ihnen eine
aktualisierte Fassung der Ihnen bekannten Gesamtübersicht
zum Sport unter den derzeitigen Corona-Regeln sowie die
aktualisierte Corona-Schutzverordnung im Änderungsmodus.
Mit
freundlichem Gruß
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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