Sehr
geehrte Damen und Herren,
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
wie
bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die
Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des
bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich
reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen
als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen
entfallen.
Somit
unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren
weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Die
aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier
zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Bekannt
ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie
vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch
im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der
politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich
möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu
kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
Siehe
hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die
Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen,
Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum
Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts
und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
So
erhält der LSB NRW beispielsweise die 3G-Regelung
für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht
in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter
aufrecht.
Wir
hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den
Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!
Mit
freundlichem Gruß
Stefan
Klett
Georg Westermann
Präsident
Leiter Stab Grundsatzfragen
Leiter
des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender
Geschäftsführer
Tel.:
0203 7381-889
Fax:
0203 7381-868
E-Mail:
Georg.Westermann@lsb.nrw
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