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| | | | LSB NRW Newsletter 1 | Januar 2021 |
| | | Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde des Sports in NRW,
im ersten Newsletter des Jahres 2021 starten wir mit der positiven Meldung, dass wir unsere Kooperation mit WestLotto um zwei weitere Jahre verlängern. Obwohl uns der verlängerte Lockdown weiterhin beschäftigt, können Sie mit unseren Online-Qualifizierungen die freie Zeit zur Lizenzverlängerung nutzen. Auch das Thema Versicherung beschäftigt uns: Welche Versicherung wann greift haben wir in einer Ampeloptik für Sie vorbereitet. Zudem haben wir ein neues Muster für die Vereinssatzung erstellt. Wir bitten Sie als Verein, sich an der Befragung der Uni Mainz zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beteiligen. Gerne verweisen wir auf die Bestandserhebung 2021 und die Öffnung des Stellenportals für einen Freiwilligendienst im Sport.
Ihr Newsletter-Team des Landessportbundes NRW | | |
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| | | THEMEN DIESES NEWSLETTERS |  | | | |
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| |  | | | | Kooperation mit WestLotto um zwei Jahre verlängert |
| | | | Schwerpunkte sind Toptalente NRW und Initiative Ehrenamt | | |
| | | | Der größte Sportförderer in NRW hält dem organisierten Sport unverändert die Treue. Zum Jahresbeginn haben wir die bestehende Kooperation mit dem staatlichen Lotterieanbieter um zwei weitere Jahre bis Ende Dezember 2022 verlängert. WestLotto bleibt somit exklusiver Partner der landesweiten „Initiative Ehrenamt“ (2018 bis 2022) und für das TOPTALENT NRW. Darüber hinaus bleibt die Partnerschaft im LOTTO-Prinzip der zentrale Bestandteil der Vereinbarung. | | | | |
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| |  | | | | Die Satzung des Sportvereins |
| | | | Neue Mustervorlage erschienen | | |
| | | | Ein Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden möchte, benötigt eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen. Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wieder. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. hat ein Muster einer Vereinssatzung für Sportvereine erstellt. Dieses Muster für Sportvereine mit Erläuterungen enthält die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Satzung, sowie Satzungsbausteine, deren Einbau in die Satzung sinnvoll sein kann. |
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| |  | | | | Bestandserhebung 2021 noch bis Februar offen |
| | | | Vereinsverwaltungssoftware erleichtert die Dateneingabe | | |
| | | | Noch bis zum 28. Februar 2021 können Vereine ihre Bestandserhebung online beim Landessportbund NRW einreichen. Schon gewusst? Viele Vereine greifen bereits auf eine Verwaltungssoftware zurück, mit der die Angaben ganz einfach in die Bestandserhebung importiert werden. Welche Programme über die entsprechende Schnittstelle verfügen, haben wir auf unserer Webseite zusammengestellt.
Alle Informationen zur Bestandserhebung 2021 und zur Vereinsverwaltungssoftware |
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| |  | | | | Lockdown auch im organisierten Sport |
| | | | Neue Coronaschutzverordnung bis 31.01.2021 | | |
| | | | Die neue CSchVO (zunächst gültig bis zum 31.01.2021) verlängert die bisher geltenden Einschränkungen für den organisierten Sport. Wörtlich heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“ Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Was weiterhin erlaubt und sonst zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengestellt. |
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| |  | | | | | | | Welche Versicherung bietet bei einem Unfall im Sportverein entsprechende Leistungen? | | |
| | | | Das Thema "Versicherungen" ist recht kompliziert. Bei welcher Tätigkeit im Sportverein ist man durch wen und wie abgesichert? Viele denken da zuallererst an ihre eigene Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz im Sportverein ist dabei viel umfangreicher. Vereinsmitglieder, Übungsleiter*innen und Vereinsführungskräfte haben einen umfassenden Versicherungsschutz. Zwei Tabellen dienen als Orientierung bzw. stellen wir Ihnen als Wegweiser zur Verfügung. |
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| |  | | | | Qualifizierung ganz individuell von zu Hause absolvieren |
| | | | Lizenzen über Online-Plattform verlängern | | |
| | | | Auch in 2021 bietet der LSB NRW eine Vielzahl an Qualifizierungsangeboten zum Lizenzerwerb oder zur Lizenzverlängerung an, die teilweise oder vollständig digital besucht werden können. Praktische Übungen in der Halle oder im Rahmen eines Online-Seminars kombiniert mit Online-Lernphasen auf unserer Online-Lernplattform, ermöglichen eine abwechslungsreiche und flexible Form der Qualifizierung. Ob Lernimpulse in Form von Texten, Quiz-Formaten oder Anwendungsaufgaben ganz individuell auf die eigene Vereinswirklichkeit zugeschnitten - die Online-Lernphasen auf der Online-Lernplattform stehen ergänzend zu den Praxisphasen und ermöglichen so eine Anpassung an die eigenen Lernbedürfnisse. |
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| |  | | | | Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen |
| | | | Verwendungsnachweise 2020 | | |
| | | | Für die im Haushaltsjahr 2020 gewährten Landesmittel zur „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ kann ab sofort und bis zum 28. Februar der Verwendungsnachweis über das Förderportal erbracht werden. Bitte geben Sie die im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich durchgeführten Übungsstunden wahrheitsgemäß an. Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises werden wir die besonderen Umstände, die in einem direkten Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie stehen, berücksichtigen. |
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| |  | | | | Befragung der Sportvereine zu Auswirkungen der Pandemie |
| | | | Aufforderung bereits per Mail zugesandt | | |
| | | | Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums führt die Universität Mainz derzeit eine Studie zu den aktuellen Auswirkungen der Covid-Pandemie auf den Sport durch. Um bereits Anfang des Jahres Aussagen über die aktuellen Herausforderungen treffen zu können, bitten wir die Sportvereine um einmalige Teilnahme an der Befragung bis zum 30. Januar.
Weitere Informationen wurden den Sportvereinen bereits per E-Mail zugesandt. |
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| |  | | | | STELLENPORTAL FREIWILLIGENDIENSTE 2021/2022 GEÖFFNET |
| | | | | | | Der Sportjugend NRW als Träger des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des „Freiwilligen Sozialen Jahres im Sport“ (FSJ) stehen 320 Plätze im FSJ und 220 Plätze im BFD zur Verfügung. Wie bereits in den vergangenen Jahren können Interessierte bereits zum 01.08.2021 ihren Dienst beginnen. In dem „Stellenportal Freiwilligendienste“ können sowohl anerkannte Einsatzstellen ihre Stellenangebote als auch Bewerber ihr Profil eintragen und so zueinander finden. Interessierte Vereine/Bünde/Verbände können sich noch bis zum 31.03.2021 als Einsatzstelle anerkennen lassen.
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| |  | | | | Stundenbeispiel „Sturzprophylaxe“ |
| | | | Sturzgefahren erkennen, Stürze vermeiden | | |
| | | | Stürze sind eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit beim älter werdenden Menschen. Mobilitätsverlust, eingeschränkte Selbstständigkeit und Isolation können als Folge auftreten. Um den Gefahren von Stürzen entgegen zu wirken, spielen körperliche Aktivitäten (insbesondere solche zur Gleichgewichtsschulung und Kräftigung der Muskulatur) zur Förderung der Bewegungssicherheit, die Herstellung eines Alltagsbezugs sowie die Auseinandersetzung mit dem Thema eine große Rolle. Wichtigstes Ziel der Sturzprophylaxe ist die Vermeidung von Stürzen und damit die Erhaltung der Lebensqualität. |
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| |  | | | | Car-Sponsoring: Ford Kuga vs. Ford Puma |
| | | | Kurzfristig verfügbar! | | Anzeige |
| | | | Ford Puma 1.0 l. EcoBoost Mild-Hybrid 125 PS (92 kW) für monatlich 279 Euro oder Ford Kuga 1,5 l. EcoBoost 150 PS (110 kW) für monatlich 339 Euro. ST-Line X, Metallic, Winter-Paket, Fahrerassistenz-Paket, Ganzjahresreifen, Jahresfreilaufleistung: 20.000 km. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen. Die Preise sind inklusive Steuern, Versicherung sowie Zulassungs- und Überführungskosten. Es wird keine An- oder Restwertzahlung fällig.
Die SPURT GmbH ist offizieller Car-Sponsoring Partner des Landessportbundes NRW e.V.! |
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| Impressum |
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| © Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. Friedrich-Alfred-Allee 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb.nrw Internet: www.lsb.nrw Vorstand: Dr. Christoph Niessen, Ilja Waßenhoven, Martin Wonik Vereinsregister Landessportbund und Sportjugend NRW: VR 1284, Amtsgericht Duisburg Newsletter-Redaktion: Kiyo Kuhlbach (V.i.S.d.P.), Sinah Barlog Newsletter@lsb.nrw , Fotos: LSB NRW (Andrea Bowinkelmann), fotolia, AdobeStock
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