Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
seit
dem 15. Mai ist die neue Coronaschutzverordnung in NRW
in Kraft, sie gilt bis zum 4. Juni. Siehe hierzu unser
Corona-Update 11/2021 vom 14. Mai. Auch diese Verordnung hat
wieder Interpretationsfragen aufgeworfen. Die aus Ihrem
Kreis und von der Vereinsbasis an uns herangetragenen Fragen
konnten wir zwischenzeitlich mit der Staatskanzlei wie folgt
klären:
1.
Wettkampfsport
Unterhalb
des Profi- und Spitzensports sind keine Wettbewerbe
erlaubt, auch nicht bei Inzidenzwerten von unter 50.
Dass dies auch für kontaktfrei zu betreibende Sportarten
draußen gilt (Reiten, Golf, Tennis und viele mehr), ist aus
unserer Sicht unangemessen. Wir setzen uns aktuell
nachdrücklich dafür ein, dass dies zum nächstmöglichen
Zeitpunkt geändert wird.
2.
Rehabilitationssport
Der
Rehabilitationssport ist ab einer Inzidenz von unter 100
wieder erlaubt. Der BRSNW empfiehlt gemeinsam mit dem
Landessportbund NRW, die verantwortungsvolle Durchführung
des Rehabilitationssports zunächst draußen zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
3.
Rückverfolgbarkeit
In
einigen Zusammenhängen ist die einfache oder auch die
besondere Rückverfolgbarkeit (letztere für die
Zuschauerzulassung) vorgeschrieben. Es fehlt aber an einer
durchgängigen Regel zur einfachen Rückverfolgbarkeit für die
Teilnehmer*innen von Sportangeboten. Der Landessportbund NRW
empfiehlt bis auf Weiteres, die einfache Rückverfolgbarkeit
grundsätzlich bei jedem Sportbetrieb für alle
Teilnehmer*innen sicherzustellen.
4.
Sportanlagen unter freiem Himmel, offene und teiloffene
Hallen
Sportanlagen,
die neben einer Überdachung an maximal zwei Seiten
geschlossen sind, gelten noch als Sportanlagen unter freiem
Himmel. Auf entsprechenden Anlagen z.B. im Schiess-.
Roll- oder Eissport kann also im Rahmen der für draußen
erlaubten Sportangebote der Betrieb aufgenommen werden. Im
Zweifelsfall sollten die Vereine eine Abstimmung mit dem
zuständigen Ordnungsamt herbeiführen.
5.
Geimpfte/Genesene
Die
immer unübersichtlicher werdenden Rahmenbedingungen für den
Sportbetrieb werden nun noch durch das Thema „Geimpfte und
Genesene“ (GeGe) erweitert.
Deshalb
folgende Erläuterung:
6.
Zuschauer*innen
Für
Zuschauer besteht die „Sitzplatzpflicht“, mit der Bewegungen
zwischen den Zuschauern verhindert werden sollen. Demnach
könnten derzeit Eltern ihre Kinder nur dann auf den
Sportplatz begleiten, wenn dort Sitzplätze vorhanden sind.
Viele im Breitensport genutzten Sportplätze weisen jedoch
gar keine Sitzplätze für Zuschauer auf. Auch auf diese
Praxisferne haben hingewiesen. Eine Überarbeitung der
Regelung ist angekündigt.
Fazit
Bei
aller Freude über die beginnenden Lockerungen stellen wir
fest, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
unseren Mitgliedsorganisationen und erst Recht an der
Vereinsbasis durch die komplexen Regeln überfordert und
frustriert fühlen. Die daraus resultierende
Handlungsunsicherheit ist eine Hypothek für den Vereinssport
in NRW, auf die wir regelmäßig aufmerksam machen. Außerdem
setzen wir uns weiterhin und nachdrücklich für notwendige
Klarstellungen und Erweiterungen ein.
Zu
den unabdingbaren Erweiterungen zählen für uns,
-
die
umgehende Zulassung für den draußen kontaktfrei
durchführbaren Wettkampfsport bei einer Inzidenz unter 100,
-
beim
Kontaktsport und kontaktfreien Sports draußen bei
Inzidenzwerten unter 50 die Ausweitung vom Trainingsbetrieb
auf den Wettkampfbetrieb,
-
die
Gleichbehandlung des Schwimmbetriebs in Hallenbädern bei der
Wiederaufnahme des Sports in sonstigen Sporthallen bei
Inzidenzwerten unter 50 und
-
eine
klare Perspektive für den Wettkampfsport in Sporthallen
(auch den mit Kontakt).
Die Informationen unter 1. bis 6. haben wir in die
Übersichtstabellen auf unserer Website eingepflegt, die Sie
als pdf beigefügt und unter nachfolgendem Link finden:
VIBSS:
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie -
Corona-"Notbremse"
Trotz
allem wünschen wir Ihnen schöne Pfingsttage und vielleicht
auch einige Tage Erholung in einem Kurzurlaub.
Mit
freundlichem Gruß
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
Folgen
Sie uns in den sozialen Medien
Facebook Instagram Twitter
YouTube WhatsApp
Vereinsregister
Duisburg, 12 84 VR DU