Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
ab
morgen (15.05.2021) gilt in NRW eine neue
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail
unter nachfolgendem Link nachlesen können. Die Veränderungen
gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.
Die
neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den
Sport vor, sobald die regionale
7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder
unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt
weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale
7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Wir danken in diesem
Zusammenhang der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau
Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven
Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit
in den vergangenen Tagen.
Vorab:
1.
Bei
einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert
das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, siehe hierzu
unser 10. Corona-Update vom 03.05.2021.
2.
Bei
einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue
CoronaSchVO, s. o.
3.
Bei
einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die
neue CoronaSchVO, s. o.
Für
alle drei Fälle haben wir Ihnen eine Tabelle beigefügt,
die Ihnen eine Übersicht über die entsprechenden Regeln
für den Sport bietet.
In
den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es
für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln
abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte
direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund. Stand heute gibt
es nach unserem Kenntnisstand für den Bereich Sport nur eine
aktive Modellregion, nämlich den Kreis Coesfeld.
Wir
freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten
deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in
greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch
besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive
Entwicklung sich fortsetzen kann.
Bitte
leiten Sie unsere Informationen an Ihre Mitgliedsvereine
weiter oder machen sie den Vereinen auf andere Weise
zugänglich.
herzliche
Grüße
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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Vereinsregister Duisburg, 12 84 VR DU