Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
heute
informieren wir Sie über folgende Themen:
1.
Coronaschutzverordnung NRW ab 27.07.2021 – viele Kreise
erneut in Inzidenzstufe 1
2.
Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für
Kinder/Jugendliche in den Ferien
3.
Sachstand Hochwasserhilfe
1.
Coronaschutzverordnung NRW ab 27.07.2021 – neue
Inzidenzstufe 0
Heute
ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft
getreten, die noch bis zum 05.08.2021 gilt. Für welchen
Kreis welche Inzidenzstufe gilt, können Sie hier nachlesen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210726_matrix.pdf
Die
Übersicht wird auf www.mags.nrw
regelmäßig aktualisiert. Derzeit bzw. ab morgen befinden
sich demnach bereits neunzehn Kreise schon wieder in
Inzidenzstufe 1, zwei Kreise sogar in Inzidenzstufe 2.
Deshalb haben wir unsere entsprechenden Tabellen wieder
online gestellt https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport .
Hinsichtlich
der Testpflicht für kleine Zuschauerzahlen (bis 100
Zuschauer) im Freien bei nicht fest zugewiesenen Sitzplätzen
haben wir uns heute nochmals an die Landesregierung gewandt
und darauf hingewiesen, dass wir diese Regelung für
unverhältnismäßig und realitätsfern halten, besonders im
Amateur-, Kinder- und Jugendsport.
2.
Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für
Kinder/Jugendliche in den Ferien
Uns
liegen erfreulicherweise bereits 1000 Vereinsanträge für
eine Förderung vor. Heute konnten in einem ersten Schritt
ca. 500 Anträge bewilligt werden. Bitte werben Sie weiter
mit für diese vom Schulministerium geförderte Aktion, so
dass möglichst viele Angebote für Kinder und Jugendliche
noch in den Ferien zustandekommen. Bitte informieren Sie
Ihre Vereine über die unbürokratische Fördermöglichkeit über
unser Förderportal Förderportal
(lsb-nrw.de).
Gefördert wird pauschal mit einem Betrag von 500,- Euro für
je 6 Zeitstunden. Auch Ferienfreizeiten können bezuschusst
werden.
3.
Sachstand Hochwasserhilfe
Ein
verlässliches Lagebild zu Schäden an vereinseigenen
Sportstätten und mobilem Eigentum der Sportvereine in NRW
ist noch nicht möglich. Betroffen sind insbesondere
Fußballplätze, Tennisplätze, Reitanlagen und
Wassersportanlagen (jeweils inkl. Nebengebäude). Die
Rückmeldungen von Bünden und Verbänden gleichen wir laufend
mit einzeln eingehenden Meldungen von Vereinen ab. Derzeit
sind 70 Schäden beim Landessportbund NRW bekannt, davon
voraussichtlich zahlreiche Totalschäden. Wir rechnen damit,
dass die Zahl der Fälle insgesamt noch deutlich ansteigen
wird. Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche werden wir
zusammen mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz eine
online-Abfrage starten, um weitere Informationen zu erheben.
Hierzu werden wir Sie gesondert anschreiben.
Die
entstandenen Schäden werden mit Eigenmitteln des Sports
nicht zu bewältigen sein. Wir haben uns deshalb mit der
Bitte um Unterstützung an die Bundesregierung (zusammen mit
den Landessportbünden Bayern und Rheinland-Pfalz) und die
Landesregierung gewandt. Zur Bewältigung besonderer akuter
Notlagen haben wir außerdem aus Eigenmitteln des
Landessportbundes einen Hilfsfonds von 500 TSD Euro
aufgelegt. Dieser kann von Vereinen, Bünden und Verbände mit
Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem
Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten
zugutekommen. Kontodaten: Landessportbund NRW,
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe, IBAN: DE66 3508 0070 0214
6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.
Noch
einige Tage Zeit benötigen wir, um die zahlreichen
Hilfsangebote digital einfach und sinnvoll mit der
entsprechenden Nachfrage zu verknüpfen. Wir gehen davon aus,
dass dies besonders mittel- und langfristig wichtig sein
wird. Sachspenden in Form von Sportgeräten machen zum
Beispiel erst dann Sinn, wenn auch Sportanlagen wieder zur
Verfügung stehen. Wir werden hier gemeinsam einen langen
Atem brauchen!
Bitte
lassen Sie uns jegliche Informationen und Hinweise gern
weiter an die Mailadresse hochwasserhilfe-sport@lsb.nrw
zukommen und geben diese Adresse auch an Ihre Vereine
weiter. Dies gilt auch für das Angebot kostenfreier
Unterbringungen/5-Tages-Freizeiten für Kinder- und
Jugendliche aus Vereinen der betroffenen Kommunen.
Entsprechende Anfragen sind direkt an unser Sport-und
Tagungszentrum Hachen zu richten, das auch die Vergabe von
Plätzen im Sport- und Erlebnisdorf Hinsbeck koordiniert,
Telefon 02935 952150.
Herzliche
Grüße
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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