Liebe
Sportlerinnen und Sportler,
für den
Sport- und Freizeitbereich gelten je nach angegebenem
Datum folgende Stufen:
Ab
Donnerstag (7. Mai 2020) ist
der Sport- und Trainingsbetrieb im
kontaktlosen
Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der
Sport
auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder
im
öffentlichen
Raum stattfindet.
Ein
Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die
Einhaltung
strikter
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen
gewährleitstet
sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und
sonstige
Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
Zudem sind
Zuschauerbesuche vorerst untersagt.
Bei
Kindern unter 12
Jahren
ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils
eine
erwachsene
Begleitperson zulässig.
Der
Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und
Hallen
zulässig.
Ab 11.
Mai ist
die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und
Sporthallen/Kursräumen
der Sportvereine unter strengen Abstands-
und
Hygieneauflagen wieder möglich.
Hier
gilt es zu beachten, dass die städtischen Sporthallen
ausschließlich für den Schulsport geöffnet werden.
Für den Vereinssport bleiben die Sporthallen vorerst
geschlossen.
Freibäder
dürfen ab 20.
Mai unter
strengen Auflagen von Abstand
und
Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30.
Mai soll
die Ausübung von Sportarten auch mit
unvermeidbarem
Körperkontakt und in geschlossenen Räumen
wieder
gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche
Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich
sind
dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und
Sanitäranlagen
ist unter Auflagen gestattet.
Die
zuvor beschriebenen Maßnahmen gelten selbstverständlich
immer unter Vorbehalt des aktuellen Infektionsgeschehens.
Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind jeweils durch
Rechtsverordnung zu regeln und werden nach unseren
Erfahrungen meist erst kurz vor dem anberaumten Datum
veröffentlicht. Insofern bitten wir um Verständnis, das
Anfragen zu den weitergehenden Regelungen leider immer
erst kurz vorher beantwortet werden können.
Der DOSB
hat sportartspezifische Übergangsregelungen der
Sportspitzenverbände in diesem Link, der ständig
aktualisiert wird, zusammengefasst.
Hier
findet ihr zu eurer Sportart die empfohlenen
Verhaltensmuster und Grundvoraussetzung für den
Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb.
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Übergangsregeln
Des
Weiteren empfehlen wir Anwesenheitslisten der Teilnehmer,
die sich auf Sportanlagen befinden, zu führen. Diese dient
dem Gesundheitsamt als Unterstützung mögliche
Infektionsketten nachzuvollziehen.
Bei allen
Lockerungen, die seit dem 07.05.2020 gelten appellieren wir
an eure Vernunft und euren gesunden Menschenverstand die
beschriebenen Vorgaben einzuhalten.
Wir
wünschen euch viel Spaß und stehen jederzeit für Rückfragen
zur Verfügung.
Sportliche
Grüße
__________________________________________
Andrea
Terboven
Geschäftsstelle
des Stadtsportverband Dorsten e.V.
Bismarckstr.
13, Raum B 005
46284
Dorsten
Montag
und Donnerstag 9:00 – 13:00 Uhr
NEU:
Mittwoch
10:00 – 14:00 Uhr
Tel.:
0 23 62 / 66 38 91