Liebe
Vorsitzende in den Stadtsportverbänden und Vereinen,
nachfolgend eine Corona-Information
des Landessportbundes NRW.
Insbesondere die unter dem Thema 1.2 „Versammlungen (§13
CoronaSchVO)“ aufgeführten Informationen sind für Sie als
Vorstände für Ihre Gremienarbeit interessant.
Bleiben Sie
gesund!
Freundliche
Grüße
Petra Völker
Geschäftsführerin
Kreissportbund
Recklinghausen e.V.
Hennewiger Weg
18
45721 Haltern
am See
Tel.: 02364-50
67 400
Fax: 02364-50
67 403
E-Mail: info@ksb-re.de
Unser Veranstaltungskalender mit allen
aktuellen Aus- und Fortbildungen!
#trotzdemSPORT
Vorsitzender:
Rainer Peters
Vereinsregister
Nr: VR 1102 RE
Internet: http://www.ksb-re.de
An
die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Präsidium
und Leiterkreis z. K.
Staatskanzlei
NRW z. K.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kollegen*innen in den Verbänden und Bünden,
mit
unserem voraussichtlich letzten Corona-Update 2020
informieren wir Sie heute über folgende Themen:
1.
Neue Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2020
1.2 Sporttreiben
1.3 Versammlungen
2.
Qualifizierungsarbeit des Landessportbundes NRW und seiner
Sportjugend
3.
Novemberhilfe des Bundes
4.
Coronahilfe Profisport NRW
5.
Jahressteuergesetz, hier u. a.: Erhöhung des
Übungsleiterfreibetrags
__________________________________________________________
1.
Neue Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2020
1.1
Sporttreiben
Die
neue CoronaSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt
weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit
sich. Wörtlich heißt es:
„Der
Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen
öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios,
Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu
beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen
einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von
Sportanlagen ist unzulässig.“
Das
bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte)
Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und
vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Kommunale und
vereinseigene Sportplätze müssen schließen und es sind keine
Rehasport-Angebote mehr möglich, auch nicht solche aufgrund
von ärztlichen Verordnungen.
Möglich
bleiben (siehe §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
a.
Sporttreiben
allein oder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei
Haushalten im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne
Anleitung (Kinder bis einschl.14 Jahren werden nicht
mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei
Haushalten stammen).
b.
Wettbewerbe
in Profiligen (ohne Zuschauer) mit Auflagen (u. a.
Infektionsschutzkonzept).
c.
Training
von Berufssportlern*innen auf und in den von ihrem
Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen (Die
„Übersetzungshilfe“ für b und c lautet unverändert:
Sportler*innen, die überwiegend ihren Lebensunterhalt aus
dieser Tätigkeit bestreiten.)
d.
Training
an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und
Landesleistungsstützpunkten (Definition unverändert:
Sportler*innen der Kaderstufen OK, PK, EK, NK1 und NK2 in
olympischen Sportarten und für die Kaderstufen PAK, PK, TK,
NK1 und NK2 in paralympischen Sportarten).
e.
Das
Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend
erforderlichen Umfang auf und in Sportanlagen. Aber: Sport-
und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
1.2
Versammlungen (§13 CoronaSchVO)
Möglich
bleiben:
·
Gremienversammlungen
(z.B. Vorstandssitzungen) mit bis zu 20 Personen, wenn sie
nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden
können.
·
Gremienversammlungen
mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in
geschlossenen Räumen nach Zulassung durch die
zuständigen Behörden, wenn die Sitzung vor dem 11.
Januar 2021 in Präsenz durchgeführt werden muss.
Der
Landessportbund NRW empfiehlt, von diesen Möglichkeiten
nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das
bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetzt erlaubt
die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur
Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der
Vereinssatzung nicht vorgesehen ist.
Ausführliche
Informationen finden Sie unter VIBSS: Coronavirus – Covid-19 –
Sars-CoV-2
2.
Qualifizierungsarbeit des Landessportbundes NRW und seiner
Sportjugend
Angesichts
der aktuellen CoronaSchVO (s. o.) und der mit hoher
Wahrscheinlichkeit über den 10.01.2021 hinaus fortdauernden
Beschränkungen des Sportbetriebs hat der Landessportbund
beschlossen, die Durchführung von Aus- und Fortbildungen,
VIBSS-Angeboten vor Ort sowie Vereins- und
Mitgliedsorganisationsberatungen in Form von
Präsenzveranstaltungen bis zum 28. Februar 2021 auszusetzen.
In diesem Zeitraum geplante Präsenzveranstaltungen werden
verschoben oder abgesagt.
Wir wollen damit einen Beitrag zur Planungssicherheit für
alle Verantwortlichen vor Ort leisten.
3.
Novemberhilfe des Bundes
Die
sogenannte „Novemberhilfe“ des Bundes ist unter bestimmten
Voraussetzungen auch für Sportvereine nutzbar. Ausführliche
und gestern aktualisierte Informationen sind wie gewohnt
unter VIBSS: Coronavirus – Covid-19 –
Sars-CoV-2 zu finden.
4.
Coronahilfe Profisport NRW
Die
Antragsfrist für dieses Hilfsprogramm für Vereine der 4.
Ligen wurde bis zum 15.01.2021 verlängert. Informationen
hierzu und zum anderen großen Hilfsprogramm „Soforthilfe
Sport NRW“ finden Sie unter www.foerderportal.lsb-nrw.de .
5.
Jahressteuergesetz, hier u. a.: Erhöhung des
Übungsleiterfreibetrags
Der
Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für
steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt freigemacht:
Der Übungsleiterfreibetrag soll zum 01.01.2021 auf 3.000
€/Jahr angehoben werden und der Ehrenamtsfreibetrag auf
840 €/Jahr. Darüber hinaus soll die Besteuerungsgrenze im
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb rückwirkend zum
01.01.2020 auf 45.000 € angehoben werden. Weitere
bürokratische Erleichterungen betreffen die zeitnahe
Mittelverwendung. Bundestag und Bundesrat müssen den
Änderungen allerdings noch zustimmen. Sobald
die endgültigen Beschlüsse hierzu vorliegen, werden wir Sie
informieren.
Soweit
unsere Informationen für heute. Unter #trotzdemSPORT findet
sich eine weiter wachsende Sammlung von bewegenden Ideen,
die auch unter den jetzt geltenden Auflagen realisiert
werden können. Wir bedanken uns bei allen, die dazu
beigetragen haben. Damit konnten wir zum Jahresschluss
gemeinsam ein auch medial stark beachtetes Lebenszeichen des
organisierten Sports in NRW setzen.
Für
einen Ausblick nach 2021 ist es unseres Erachtens – so
merkwürdig das am 16. Dezember klingen mag – zu früh. Wir
wollen zunächst gemeinsam mit Ihnen alles daransetzen, dass
die nun schon lange anhaltende zweite Welle nachhaltig
gebrochen werden kann. Wir sind im Rahmen des Möglichen
gerüstet, um die Sportvereine in NRW auch 2021 wirksam zu
unterstützen. Dabei wissen wir die Landesregierung und die
Regierungsfraktionen, für deren Unterstützung in 2020 wir
uns hier nochmals herzlich bedanken, weiter an unserer
Seite.
Ein
Dank auch an Sie alle für das partnerschaftliche Miteinander
in diesem besonderen Jahr. Bleiben Sie und die Ihren gesund
und bewegt. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest
und freuen uns auf ein Wiedersehen in einem hoffentlich
Corona-ärmeren 2021!
Mit
freundlichem Gruß
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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