liebe
Kollegen*innen in den Verbänden und Bünden, liebe
Kollegen*innen,
im
Folgenden informieren wir Sie über folgende Themen:
1.
Rehasport ist ab heute wieder möglich!
2.
Auslegung der CSchVO und mögliche Veränderungen ab 1.
Dezember
3.
Soforthilfe Sport NRW wird verlängert!
4.
Coronahilfe Profisport NRW ist gestartet!
5.
„Novemberhilfen“ des Bundes sind noch unklar!
6.
Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch in 2021
möglich!
7.
Sportangebote unter Coronabedingungen sind gut versichert!
1.
Rehasport ab heute wieder möglich! (erneute Änderung der
CSchVO)
Überraschend
ist heute eine Überarbeitung der CScHVo in Kraft getreten.
Wichtigste Neuerung (§9 1a):
„Abweichend
von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme
regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt
(vor allem Rehabilitationssport), angeboten und
wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer
individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der
Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des
gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten
Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“
2.
Auslegung der CSchVO und mögliche Veränderungen ab 1.
Dezember
Im
Sportparagrafen der CSchVO wurde außerdem eine Präzisierung
des Begriffes Individualsport vorgenommen:
„Als
Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team-
oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als
Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als
Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen,
Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und
ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen
Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf
die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von
Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden
und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen
gleichzeitig ist unzulässig.
Diese
Präzisierung ändert grundsätzlich nichts an den von der
Staatskanzlei uns gegenüber kommunizierten Auslegungen,
die wir Ihnen am 1.11.2020 zur Kenntnis gegeben haben.
Einzig auf folgende „Erweiterung“ bzw. Klarstellung ist
hinzuweisen: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten
durch eine*n Übungsleiter*in/Trainer*in ist möglich.
Konkrete Beispiele: Das Tennis-Einzel kann
selbstverständlich aus einer*m Trainer*in und einer*m
Schüler*in bestehen, gleiches z. B. im Reitsport.
Im
Kreis der Landessportbünde haben wir am letzten Wochenende
dafür geworben, gemeinsam die Ministerpräsidenten*innen der
Länder dringend aufzufordern, ab dem 1. Dezember für
einheitliche Regelungen im Sportbetrieb zu sorgen. Dieser
Wunsch wurde von der deutlichen Mehrheit der Landesportbünde
und vom DOSB nicht unterstützt. Das müssen wir zur Kenntnis
nehmen.
Wir
setzen uns in jedem Fall kontinuierlich dafür ein, dass
spätestens ab dem 1.12.2020 wieder mehr Sport möglich wird.
Dabei arbeiten wir eng mit der Sportabteilung der
Staatskanzlei zusammen. In unsere Gespräche lassen wir auch
die vielen Anfragen, die Kritik und die Veränderungswünsche
einfließen, die uns aus Ihren Organisationen und von der
Vereinsbasis erreichen. Es liegt auf der Hand, dass wir hier
immer nur Teilerfolge erzielen können. Wir streben für die
nächste Veränderung u.a. an:
3.
Soforthilfe Sport NRW wird verlängert!
Die
Antragsfrist für die aktuelle Phase der Soforthilfe endet
mit Ablauf des 15.11.2020. Die Staatskanzlei hat nun eine
erneute Verlängerung bewilligt. Für diese neue Phase der
Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021
möglich. Die Abwicklung erfolgt weiter über unser
Förderportal https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
.
4.
Coronahilfe Profisport NRW ist gestartet!
Seit
dem 1.11.2020 können Anträge über das Förderportal des
Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW
gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder
Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen. Das
Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil
des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten
Ausfalls von Ticketeinnahmen.
Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen
Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und
ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und
maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über
unser Förderportal https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
5.
„Novemberhilfen“ des Bundes sind noch unklar!
Mit
dem Beschluss des Teil-Lockdowns wurde eine außerordentliche
Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro
angekündigt, die explizit auch für Vereine gelten soll,
deren Betrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt
ist. Einige Details zum Programm sind bereits bekannt, siehe
Anlage. Demnach ist vorgesehen, Unternehmen eine einmalige
Kostenpauschale von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November
2019 auszuzahlen. Zudem sollen erneut Anträge für
Solo-Selbstständige möglich sein. Inwieweit Sportvereine und
-verbände am Ende tatsächlich von diesem Programm
profitieren können, hängt einmal mehr von der Ausgestaltung
der Antragsvoraussetzungen ab. Wir setzen uns kontinuierlich
für eine vereinsfreundliche Umsetzung ein!
6.
Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch in 2021
möglich!
Am
28. Oktober 2020 ist eine Verlängerung von Sonderregelungen
im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Damit
dürfen auch Vereine, deren Satzung eine digitale
Durchführung der Mitgliederversammlung bislang noch nicht
vorsieht, trotzdem weiterhin digitale
Mitgliederversammlungen durchführen.
7.
Sportangebote unter Coronabedingungen sind gut versichert!
Die
Sportversicherung hat ihre Bedingungen erneut
vereinsfreundlich an den Sportbetrieb unter
Coronabedingungen angepasst. Details entnehmen Sie bitte dem
beigefügten Merkblatt.
Mit
sportlichen Grüßen
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident Vorstandsvorsitzender