Liebe
Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
seit
dem
16.09.2020 gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung
in NRW. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen ein weiteres Corona-Update zukommen zu lassen:
I.
Neue Coronaschutzverordnung
Am
16.09.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft
getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 30.09.2020.
Anders
als bei den letzten Aktualisierungen gibt es eine deutliche
Veränderung bezüglich der zulässigen Anzahl von Zuschauern
im Spiel- und Wettkampfbetrieb:
-
Zum
einen bleibt es bei der Zulässigkeit von 300
Zuschauer*innen, bei der die einfache Rückverfolgbarkeit
sichergestellt werden muss.
-
Zum
anderen ist eine Zuschauerzahl zulässig, die bis zu einem
Drittel des maximalen Fassungsvermögens der jeweiligen
Sportstätte liegt. Hierfür muss der zuständigen Behörde ein
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept (ab 500 inklusive
Konzept für An-/Abreise) vorgelegt werden. Bei mehr als
1.000 Zuschauern*innen muss das Konzept von der örtlichen
Gesundheitsbehörde genehmigt und von diesem
zusätzlich vorab zum Einverständnis dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt werden.
-
Für
die Durchführung von Spielen der Bundesligen der
Teamsportarten gelten Sonderregeln, die den aktualisierten
Hygiene- und Infektionsschutzstandards (s. u.) zu entnehmen
sind.
Wir
möchten Sie darauf hinweisen, dass der
DOSB
bereits die Entwicklung eines allgemeinen
Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag
gegeben hat – wir halten Sie dazu informiert.
Im
Trainings- und Wettkampfbetrieb behält die 30-er Regelung
bei den Kontaktsportarten zwar weiterhin grundsätzlich
Gültigkeit. Sie wird aber dahingehend ergänzt, dass bei
Spielen von zwei Mannschaften die laut Verbandssatzung
bzw. Spielordnung zulässige Zahl der Spieler*innen erlaubt
ist, auch wenn diese mehr als 30 beträgt. Damit ist
z.B. auch Rugby nun wieder voll spielfähig.
Die
LSB-Leitfäden
für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Wie gewohnt
finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten
Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten
Leitfäden und weitere Informationen auf unserer
Internetseite: LINK
zur Übersichtsseite
II.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung des Bundes
Der
Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 im Rahmen des 2.
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 die
Bereitstellung von „Zuschüssen für die gemeinnützige
Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ in Höhe von
100 Millionen Euro beschlossen. Eine Antragstellung bei der
Zentralstelle ist bis spätestens zum 30. September 2020
möglich. Die Förderrichtlinie haben wir als Anlage
beigefügt.
III.
Zinsgünstige Förderkredite zur Stärkung der sozialen
Infrastruktur Nordrhein-Westfalens
Das
Programm „NRW.BANK. Gemeinnützige Organisationen“ bietet von
der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen zinsgünstige
Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent
pro Jahr an. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und
Verbände. Die Darlehensvergabe erfolgt im
Hausbankenverfahren. Der maximale Kreditbetrag liegt bei
800.000 Euro, die Laufzeiten liegen bei bis zu zehn Jahren.
Das Programm kann ab sofort abgerufen werden. Es ist bis zum
31. Dezember 2020 befristet. Weitere Informationen erhalten
Sie hier.
IV.
Landesregierung sagt zusätzliches Hilfspaket von 15
Millionen Euro zu
Durch
die fehlenden Zuschauer*innen bei Wettkämpfen und Spielen
haben zahlreiche Vereine unterhalb der Profiligen mit
erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen, weil diese
Einnahmen den Großteil ihres Umsatzes ausmachen. Die
Landesregierung wird zur Vermeidung von
Zahlungsschwierigkeiten dieser Vereine ein zusätzliches
Hilfspaket auflegen. Sobald hierzu nähere Informationen
vorliegen, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
V.
Soforthilfe
Sport in NRW läuft weiter!
Bis
zum 15.11.2020 können Vereine und
Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten
Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW
weiterhin Anträge zur Unterstützung stellen.
Nach
wie vor erreichen den LSB zahlreiche Anfragen zur Umsetzung
von Vereinsangeboten. Wir möchten Sie erneut
bitten, alle Verantwortlichen im Sport in NRW zu
motivieren, durchzuhalten und weiterhin an Vereinsvorstände,
Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und Sportler zu
appellieren, die aktuellen Corona-AHA-Regelungen einzuhalten.
So können wir unseren Teil dazu beitragen, dass es nicht zu
weiteren Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Sports
und des öffentlichen Lebens in NRW kommt.
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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Duisburg, 12 84 VR DU
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