Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
seit
dem 07.07.2020 ist eine aktualisierte Coronaschutzverordnung
in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 15.07.2020. Die
einzige relevante Veränderung gegenüber der Vorgängerversion
ist die Verlängerung des Verbots großer Festveranstaltungen
vom 31.08. auf den 31.10.2020 in § 13(4). Wie gewohnt finden
Sie das Dokument und weitere Informationen auf unserer
Internetseite: LINK
zur Aktuellen Coronaschutzverordnung
Vom
Bund und vom Land NRW wurden einige neue
Corona-Förderprogramme angekündigt, welche möglicherweise
auch für die Sportorganisationen nutzbar sind. Aktuell
liegen zu jedoch noch keine endgültigen
Ausführungsbestimmungen vor.
I.
„Investitionspakt
Sport“
Auf
dieses Förderprogramm hatten wir bereits in unserem
Schreiben vom 03.07. hingewiesen: „Die Bundesregierung hat
angekündigt, weitere 150 Mill. € für den Sportstättenbau zur
Verfügung zu stellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird
dieses Programm in NRW ca. 34 Mill. € Bundesmittel umfassen
und über das Bauministerium (MHKBG) als eigenständiges
Förderprogramm umgesetzt. Gefördert werden sollen Sanierung,
Ausbau etc. von kommunalen Sportanlagen. Der Förderaufruf
wird in der kommenden Woche erwartet.“
Derzeit
gibt es dazu keinen neuen Sachstand.
II. Sonderprogramm
„Heimat, Tradition und Brauchtum“
Ein
Programm, das ähnlich der „Corona-Soforthilfe Sport“
ausgelegt ist, ist das Programm des Heimatministeriums, zu
dem unter: LINK
zum Sonderprogramm Heimat 2020 Informationen
zu finden sind. Es gilt ausschließlich für gemeinnützige
Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen
Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und
Brauchtum zuzuordnen sind. Möglicherweise trifft diese
Voraussetzung auf einige traditionelle Schützen- oder
Turnvereine zu, die auch bereits die Möglichkeit haben,
Unterstützung durch die Soforthilfe Sport zu beantragen. Das
Programm soll zur Überwindung eines durch die Corona-Krise
verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses
dienen. Die Unterstützung richtet sich nach dem
tatsächlichen Bedarf und beträgt maximal 15.000.-€. Die
existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der
finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen
und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die
Corona-Pandemie eingetreten sein. Anträge können
voraussichtlich ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.
III. Überbrückungshilfe
für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren
Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu
wesentlichen Teilen einstellen müssen
Über
dieses neue Förderprogramm wurde aktuell am 08.07. erstmals
informiert. Nach heutigem Informationsstand umfasst
das Programm folgende Eckpunkte:
-
Antragsberechtigt
sind auch von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige
Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer
Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig
sind (z. B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche
Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten). Bei diesen
Unternehmen und Organisationen wird statt auf die Umsätze
auf die Einnahmen (einschließlich Spenden und
Mitgliedsbeiträge) abgestellt.
-
Das
Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater
oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt.
-
Eine
Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt die
zeitgleiche Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe nicht
aus, jedoch erfolgt bei Überschneidung des
Förderzeitraums eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe.
Fixkosten können nur einmal erstattet werden.
-
Die
Durchführung der Förderung, u. a. Antragstellung, Prüfung,
Bewilligung, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der
Bundesmittel erfolgt durch die Länder. Sie erfolgt jedoch
komplett digital.
-
Eine
Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. Die
finalen Abstimmungen laufen derzeit unter Hochdruck.
Das
Land NRW ergänzt dies Programm durch die NRW
Überbrückungshilfe Plus für Solo-Selbstständige,
Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens
50 Mitarbeitern.
Weitere
Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Wenn
uns weitere relevante Informationen zu den Programmen
vorliegen werden wir Sie wie üblich informieren.
Wir
wünschen Ihnen weiterhin eine gesunde und etwas ruhigere
Ferienzeit.
Mit
sportlichen Grüßen
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Georg Westermann
Präsident
Leiter Stab Verbundsystem/Grundsatzfragen
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Hinweis: Postleitzahl in das Navigationsgerät eingeben, da die
Straße in Duisburg doppelt vergeben ist
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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