Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.10.2020 ist die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW weiterhin mit einer Gültigkeit bis zum 31.10.2020 – erneut bearbeitet und veröffentlicht worden.

Als Folge der steigenden Zahl positiver Testungen wurden nun Regelungen bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner) aufgenommen.

Nachfolgend möchten wir Sie über die aktuellen Anpassungen informieren:

I.                 Coronaschutzverordnung – NRW-weite Gültigkeit

II.                Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 1 – Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)

o   für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.

III.              Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 2 – Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)

o   Für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.

IV.               Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte

-        In den Kreisen und kreisfreien Städten können weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet werden, wenn nach 10 Tagen der Inzidenzwert > 50 nicht zum Stillstand gekommen ist. Diese weitergehenden Maßnahmen müssen jeweils bei den zuständigen Behörden vor Ort abgefragt werden.

Wie gewohnt finden Sie die Links zur Coronaschutzverordnung und die ergänzten Anlagen sowie weitere Informationen auf unserer Internetseite: LINK zur Übersichtsseite

Wir alle sind aufgefordert bei allen Vereinsmitglieder, Kursteilnehmende und dem Sport verbundenen Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich dafür zu werben, dass die Einhaltung der Vorgaben jeden Einzelnen schützt und damit letztlich auch dazu beiträgt, dass die vielen NRW-Sportvereine nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.

Bleiben Sie rücksichtsvoll und achtsam!

Stefan Klett                              Dr. Christoph Niessen

Präsident                                 Vorstandsvorsitzender

mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


Dagmar Kullmann
Stabsreferentin 

Verbundsystem/Grundsatzfragen

Tel. 0203 7381-951
Fax  0203 7381-3787
E-Mail: 
Dagmar.Kullmann@lsb.nrw

 

 

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken.

 


Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616

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