seit
dem
1.10.2020 gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung
in NRW mit einer Gültigkeit bis zum 31.10.2020. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen
ein weiteres
Corona-Update zukommen zu lassen:
Zunächst
möchten wir allerdings nochmals
eine Neuerung der letzten
Verordnung aufgreifen und Sie darauf hinweisen, dass
Aufgrund der zahlreichen Anfragen an
die örtlichen Gesundheitsbehörden
empfiehlt sich eine frühzeitige Vorlage des Hygiene- und
Infektionsschutzkonzepts.
Der
DOSB hat angekündigt, dass ein
von ihm beauftragtes
Hygiene-Rahmenkonzept für (Groß-) Veranstaltungen inkl. TÜV-Zertifizierung bereits in diesem Monat
fertig gestellt wird und dann von allen Sportorganisationen
genutzt werden kann. Wir werden
Sie weiter informieren.
I.
Neue Coronaschutzverordnung
In
der ab dem 1.10.2020 geltenden Coronaschutzverordung sind
folgende Änderungen für den Sport enthalten:
Die
LSB-Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Wie gewohnt
finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten
Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten
Leitfäden und weitere Informationen auf unserer
Internetseite: LINK
zur Übersichtsseite
II.
Jahresrechnung GEMA
In
Verhandlungen mit der GEMA konnten DOSB und Landessportbünde
für 2020 eine einmalige
Rabattierung der bei den Sportvereinen in Rechnung
gestellten GEMA-Pauschale um 24%
erreichen. Diese werden
wir mit der Jahresrechnung 2021 an die Vereine zurückerstatten bzw. sie von den zu zahlenden Beiträgen 2021 abziehen,
da die Rechnungen 2020 an die Vereine bereits versandt
wurden.
III.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die
neu gegründete „Deutsche Stiftung für Engagement
und Ehrenamt“ hat ein Förderprogramm veröffentlicht.
Unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ hat
die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht,
um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das
Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit
können insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von
den Unterstützungsleistungen profitieren.
IV.
„Coronahilfen-Profisport“
Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9.
September 2020 die Erweiterung des Kreises der Antragsteller
beschlossen. Danach sind ab sofort auch Vereine und
Unternehmen mit mindestens einer Mannschaft in einer 3. Liga
im Bereich der olympischen, nicht olympischen und
paralympischen Sportarten sowie Verbände grundsätzlich
antragsberechtigt. Die Einzelheiten können der „Coronahilfen
Profisport"-Richtlinie entnommen werden.
Abschließend möchten wir aus dem Pressestatement unseres Ministerpräsidenten nach
den Bund-Länderberatungen am 29.09.2020 zitieren: „Heute ist
es allgemeiner Konsens: wir dürfen nicht wieder bei Kindern,
bei Schulen, bei Kindertagesstätten Schließungen planen. Wir
müssen alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens eher
zurückfahren, als dass bei KITAs und Schulen wieder begonnen
wird.“ An einer weiteren Stelle weist der
Ministerpräsident nachdrücklich darauf hin: „Nehmen
Sie diese Listen zur Kontaktverfolgung ernst! […] Im eigenen
Interesse jedes Einzelnen ist diese Kontaktrückverfolgung
der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie.“ Bleiben Sie also
bitte achtsam und fordern Sie Ihre Mitarbeiter*innen und
alle in unseren Sportvereinen Aktiven auf, die Vorgaben
einzuhalten. Verhindern Sie, dass mit einer breiten
persönlichen Interpretation der Vorschriften das Erlaubte
überschritten wird und unser Vereinssport gefährdet wird.
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender