I.
Neue Coronaschutzverordnung
Am
01.09.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft
getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 15.09.2020.
Wie
schon bei der letzten Aktualisierung am 12.08. hat es
erneut keine Veränderungen bezüglich der Durchführung des
Trainings- und Wettkampfbetriebes gegeben.
Nach
wie vor gilt die 30-er Regelung bei den Kontaktsportarten.
Die Zahl der Zuschauer bleibt auf 300 begrenzt, wobei
weiterhin auf die Rückverfolgbarkeit geachtet werden muss.
Große
Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020
untersagt.
Die
LSB-
Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert.
Wie
gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die
genannten Leitfäden und weitere Informationen auf unserer
Internetseite: LINK zur Übersichtsseite
II.
Soforthilfe Sport in NRW läuft weiter!
Bis
zum 15.11.2020 können Vereine und
Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten
Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW
Anträge zur Unterstützung stellen.
III.
Corona Hilfen Profisport – Richtlinien veröffentlicht
Am
01.09.2020 wurden die
„Richtlinie
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für
Sportvereine und Unternehmen im professionellen und
semiprofessionellen Wettbewerb in der Bundesrepublik
Deutschland
zur
Überbrückung von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit
dem Ausbruch von COVID-19“
veröffentlicht:
Mit
diesem 200 Mio. € umfassenden Förderprogramm können
(semi-)professionelle Sportvereine bzw. Unternehmen der 1.
und 2. Ligen im olympischen und paralympischen Individual-
und Mannschaftssport (ohne 1. und 2. Fußball-Bundesliga
der Männer) Unterstützung beantragen
Abschließend
möchten wir in Anbetracht der weiterhin hohen Corona-
Infektionszahlen alle Verantwortlichen im Sport in NRW
bitten, durchzuhalten und weiterhin an Vereine und
Sportlerinnen und Sportler zu appellieren, die aktuellen Corona-AHA-Regelungen
einzuhalten. So können wir unseren Teil dazu
beitragen, dass es nicht zu weiteren Beeinträchtigungen
und Einschränkungen des Sports und des öffentlichen Lebens
in NRW kommt.
Ihr
Ihr
Stefan
Klett
Georg Westermann
Präsident
Leiter Stab Verbundsystem/Grundsatzfragen
Mit
freundlichen Grüßen
in
Vertretung
Georg
Westermann
Leiter
des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender
Geschäftsführer
Tel.:
0203 7381-889
Fax:
0203 7381-868
E-Mail:
Georg.Westermann@lsb.nrw