I.
Neue Coronaschutzverordnung
Am
12.08.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft
getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020.
Für
den Sport enthält sie keine Veränderungen für die
Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Die
angestrebte Erhöhung der TN-Zahlen von 30 auf 50 Personen
bei Kontaktsportarten, die wir auf vielfache Anregung hin
vorgeschlagen haben, wurde auch durch die Staatskanzlei
unterstützt.
Aufgrund
der aktuell steigenden Infektions-Zahlen in NRW konnte dies
jedoch – für uns nachvollziehbar – nicht umgesetzt werden. Unsere
Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Unter anderem
wurden sie um Informationen ergänzt, was zu tun ist, wenn
ein Coronafall im Verein auftritt.
Wie
gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die genannten
Leitfäden und weitere Informationen auf unserer
Internetseite: LINK zur Übersichtsseite
II.
Soforthilfe Sport in NRW verlängert!
Zum
zweiten Mal wurde heute das von der Landesregierung zur
Unterstützung des Sports in NRW aufgelegte Programm „Corona-Soforthilfe
Sport“ verlängert. Bisher wurden hierüber Unterstützungen in Höhe
von knapp 5 Millionen Euro an
mehr als 700 Vereine ausgeschüttet. Nun können bis
zum 15.11.2020 weiterhin Vereine und
Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten
Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW
Anträge zur Unterstützung stellen. Unser Dank gilt der
Landesregierung und der Staatskanzlei für die Verlängerung
der Möglichkeit, die vorgesehenen 10 Millionen Euro an
Unterstützungsleistungen auch tatsächlich
dem Sport zukommen zu lassen.
III.
Aktuelle Informationen der Spitzenverbände
Der
DOSB hat auf seiner Internetseite eine mittlerweile
umfangreiche Zusammenstellung von Übergangsregelungen der
Spitzensportverbände angelegt. Insbesondere vor dem
Hintergrund, dass der Wettkampf- und Ligabetrieb langsam
wieder anlaufen soll, gibt es hierzu bundesweit
aktualisierte Konzepte, die zumindest aus sportfachlicher
Sicht länderübergreifende Hilfestellungen geben. Eine
Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben in unseren
Bundesländern gibt es dagegen noch nicht.
IV.
DOSB: Entwicklung eines allgemeinen
Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen
Auf
Grund der existierenden Unsicherheiten bei der Planung und
Realisierung von Veranstaltungen unter Pandemie-Bedingungen
hat der DOSB die Entwicklung eines allgemeinen
Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag
gegeben. In enger Abstimmung mit dem DOSB, dem TÜV Rheinland
und einer mit Vertreter*innen von Spitzenverbänden besetzten
Task Force soll ein Hygienestandard entwickelt werden, der
die grundsätzlichen Leitlinien für eine verantwortbare,
TÜV-geprüfte Durchführung von Sportveranstaltungen
beinhalten soll. In weiteren Schritten können
sportartspezifische Ergänzungen folgen. Weitere
Informationen hierzu finden Sie ebenfalls beim DOSB.
V.
Überbrückungshilfen für den Profisport
Mit
einem neu aufgelegten 200 Mio. € umfassenden Förderprogramm
können (semi-)professionelle Sportvereine bzw. Unternehmen
der 1. und 2. Ligen im olympischen und paralympischen
Individual- und Mannschaftssport (ohne 1. und 2.
Fußball-Bundesliga der Männer) Unterstützung beantragen. Die
dazu vorliegenden Informationen vom 10. August haben wir
Ihnen als Anlage beigefügt.
Abschließend
möchten wir in Anbetracht der steigenden Corona-
Infektionszahlen alle Verantwortlichen im Sport in NRW
bitten, durchzuhalten und weiterhin an Vereine und
Sportlerinnen und Sportler zu appellieren, die aktuellen
Corona-AHA-Regelungen einzuhalten. So können wir unseren
Teil dazu beitragen, dass es nicht zu weiteren
Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Sports und des
öffentlichen Lebens in NRW kommt.
Ihr
Ihr
Stefan Klett
Georg Westermann
Präsident
Leiter Stab Verbundsystem/Grundsatzfragen
Mit
freundlichen Grüßen
in
Vertretung
Georg
Westermann
Leiter
des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender
Geschäftsführer
Tel.:
0203 7381-889
Fax:
0203 7381-868
E-Mail:
Georg.Westermann@lsb.nrw
Ich
unterstütze die Initiative Ehrenamt #sportehrenamt
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