Vereinsinformationen
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Richtlinien über die Verwendung von Mitteln aus der Sportpauschale
Seit der Einführung der Sportpauschale im Jahr 2004 erfolgt bei der Stadt Dorsten die Vergabe der Mittel aus der Sportpauschale durch den Sportausschuss nach den Kriterien Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Auslastungsquote, Dringlichkeit und Spielniveau.
Die Anwendung dieser Kriterien hat sich als sachgerecht erwiesen, dient dem Sportausschuss als eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage bei der Vergabe der Mittel aus der Sportpauschale und trägt insoweit zu einer nachhaltigen Förderung des Sports in Dorsten bei.
Zuletzt haben die Stadt Dorsten und der Stadtsportverband (SSV) im Rahmen des „Bündnisses für den Sport“ gemeinsam die Absicht erklärt, die bislang angewendeten Kriterien in formale Richtlinien zu fassen. Auf diese Weise soll den Vereinen aufgezeigt werden, wofür Anträge auf Bezuschussung von beabsichtigten Maßnahmen gestellt werden können. Gleichzeitig wird durch diese Richtlinie erreicht, dass eine Gleichbehandlung der Vereine gewährleistet ist sowie eine Transparenz bei der Gewährung dieser Zuschüsse an die Vereine entsteht.
Der als Anlage beiliegende Entwurf ist mit dem SSV ausführlich erörtert worden.
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 die in der Anlage beigefügten Richtlinien verabschiedet.
Sie tritt ab dem 14.11.2022 in Kraft.
Hier die Richtlinien mit Erläuterungen...
SSV Dorsten e.V. und Freizeitbad Atlantis Dorsten kooperieren
Der Stadtsportverband Dorsten e.V. und das Freizeitbad Atlantis starteten in das Jahr 2013 mit einer Kooperationsvereinbarung. Sie ist Ausdruck der gemeinsamen Zielsetzung der Kooperationspartner zur Erhaltung und Stärkung der örtlichen Vereine sowie des Freizeitbades Atlantis Dorsten. Die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft sollen durch die Schaffung von zusätzlichen Angeboten unterstrichen und ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird mit dieser Vereinbarung die besondere Verbundenheit zur Stadt Dorsten ausgedrückt und eine Kräftigung der örtlichen Gemeinschaft beabsichtigt. Auf einem Plakat (s.u.) werden nochmal alle Vorzüge dargestellt. Die entsprechenden Rabattkarten können Sie unten downloaden. Die bisherigen Rabattkarten (2013) haben weiterhin und auch für die Zukunft ihre Gültigkeit.
Schauen Sie hier...
Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Dorsten (Stand: 01.10.2011 mit 1. Änderung zum 1.4.2016)
Diese Vorschriften regeln die Überlassung und Benutzung der städtischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie Sportplätze der Stadt Dorsten
Hier der Link zur zuständigen Servicestelle der Stadt Dorsten...
Ehrenamtspauschale
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes tritt in Kraft – Was nun? Mit den gesetzlichen Änderungen soll das Ehrenamt weiter gestärkt und die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen entlastet werden. Bei der Anwendung der neuen Bestimmungen ist Vorsicht geboten. Während einige rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten, gelten andere Vorschriften erst ab dem kommenden Jahr. Der folgende Beitrag zeigt auf, worauf Vereine achten sollten.
Was Vereine durch die Neuregelungen berücksichtigen sollten, finden Sie unter folgendem Link:

Für eine notwendige Satzungsänderung hat uns der LSB folgende Formulierungshilfe mitgeteilt:

§ XX -Vorstand-
Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Bei Bedarf können Vorstandsämter unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage auch im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.Über die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Vorstandstätigkeiten entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Im Übrigen haben Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins, die im Auftrag des Vereins handeln, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind.
Hier geht's zur Infoseite...
Die Struktur Sport in Deutschland
Auf der nachfolgenden Grafik können Sie die Struktur der Sportverbände in Deutschland nachvollziehen.
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Spendenbescheinigungen
Sportvereine können Geld- und Sachspenden direkt im Empfang nehmen und Spendenbescheigungen austellen. Allerdings kommt auf die Vereine und deren Vorstände eine erhöhte Verantwortung zu, weil sie für alle von ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen gegenüber dem Finanzamt voll haftbar sind. Deshalb hier ein paar Tipps und zwei Dokumentenvorlagen zum Downloaden
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Richtlinien der Stadt Dorsten für die Förderung des Sports
Auch wenn die Stadt Dorsten wegen der angespannten Haushaltslage aktuell keine Projekte fördert, möchten wir hier die 'Richtlinien zur Förderung' des Sports bereitstellen. Wir hoffen mal auf bessere Zeiten. Grundsätzlich kann jeder Sportverein, unabhängig von der Vereinsgröße oder Sportart, Fördermittel beantragen.
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Der Sportversicherungsvertrag
Für den Vereinssport bietet die Sportversicherung (www.ARAG-Sport.de) der Landessportbünde und -verbände (LSB/LSV) eine weitreichende Absicherung in den Sparten Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung. Die wichtigsten Inhalte sind in eine .zip-Datei zuammengefasst: Teil 1 - Unfallversicherung Teil 2 - Haftpflichtversicherung Teil 3 - Vertrauensschadenversicherung Teil 4 - Rechtsschutzversicherung Teil 5 - Nichtmitgliederversicherung
Download der Zip-Datei...
Persönliche Haftung ehrenamtlicher Mitglieder
Nahezu alle Sportvereine in Deutschland werden auch heute noch von ehrenamtlichen Vorständen geleitet, die neben der rechtsgeschäftlichen Vertretung (§ 26 Abs. 2 BGB) auch die Geschäftsführung (§ 27 Abs. 3 BGB) wahrnehmen. In letzter Zeit (der knappen Gelder) scheitert allerdings immer häufiger die Suche der Vereine nach geeigneten Vorstandsmitgliedern an deren Sorge, aus ihrer Tätigkeit für den Verein auch privat haften zu müssen...
Die persönliche Haftung Teil 1...
Persönliche Haftung ehrenamtlicher Mitglieder
Die persönliche Haftung Teil 2...
Die neuen Mini-Jobs ab 01. Oktober 2022
Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die Verdienstgrenze 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde.
Hier ein Link zur Minijob-Zentrale...
Der Sportverein - ein Dienstleistungsbetrieb?
In unserer heutigen Gesellschaft macht konsumiertes Denken selbst vor den Sportvereinen nicht halt. Hinter den Kulissen wird Arbeit geleistet, die die Mitglieder meistens nicht sehen, die aber ein aktives Vereinsleben ermöglicht. Oft sind es nur "Kleinigkeiten"...
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Mitarbeit in Sportvereinen
Der LandesSportBund NRW, das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes haben einen praktischen Ratgeber für Sportvereine herausgegeben. So werden u.a. Informationen über Formen der Mitarbeit z.B. "Geringfügig Beschäftighte" gegeben.
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Haftung Vorstände
Ein Frage die alle Vorstände, insbesondere die frisch gewählten Personen, sicherlich brennend interessiert...
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Sind minderjährige Übungsleiter haftpflichtversichert?
Das u.a. Infoblatt gibt Antworten.
Infoblatt hier runterladen...
Leifaden zum Vereinsrecht
Das Bundesjustizministerium hat diesen sehr informativen Leitfaden herausgegeben. Gerade neu gewählte Vorstandsmitglieder werden hier Antworten auf viele Fragen finden...
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Das Impressum auf der Vereinshomepage
Ein günstiger Provider ist gefunden, eine ansprechende Homepage ist gestaltet und nach vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit präsentiert sich der Sportverein stolz mit einem eigenen Auftritt im Internet. Alle sind zufrieden, doch dann wird es plötzlich unangenehm...
Die Wichtigsten Inhalte fürs Impressum ihre Website als Auszug aus einem Artikel (Wir im Sport 1/2003) von Gerhard Hauk.
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Bezahlte Mitarbeit im Sportverein
Informationen zum Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.
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Fördermöglichkeiten Sonderurlaub
Sonderurlaub kann nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes NordrheinWestfalen von ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahren beantragt werden. Hilfreiche Informationen können Sie unten runterladen.
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Strategien zur Gewinnung von Mitgliedern für die Jugendarbeit
Dieser Artikel soll Anregungen und Hilfen geben, wie man Mitarbeiter für die Jugendarbeit gewinnen kann, die älter als 18 Jahre alt sind.
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Gruppenpädagogik / Wie moderiere ich eine Besprechung
Es ist nicht immer leicht, verschiedenste Charakter mit unterschiedleich Erwartungen und Zielvorstellung in einer Gruppe zu führen. Wie kommt man dennoch zu sinnvollen Ergebnisse. Der Artikel gibt ein paar Tipps.
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Sitzung- und Versammlungstechniken
Stichpunktartik haben wir hier die Punkte zusammengefasst. Von der Vorbereitung bist zum Protokoll.
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Jugendarbeit im Sport
Eine Frage der Qualität - Jugendarbeit im Sport. -Arbeitshilfe- Weitere Publikationen der DSJ finden Sie unter: http://www.dsj.de/cgi-bin/bestell.asp?kategorie=1
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Die Jugendordnung
Grundlage der Mitbestimmung im Kinder- und Jugendsport. Eine Arbeitshilfe für Vereine und Jugendtrainer/-innen. Weitere Publikationen der DSJ finden Sie unter: http://www.dsj.de/cgi-bin/bestell.asp?kategorie=1
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Wir qualifizieren für den GanzTag
Die Sportjugend NRW informiert über Qualifizierungsmöglichkeiten für Bewegung, Spiel und Sport in einer aktuellen Broschüre.
Hier geht's zum Download...
Die Vereinszeitung - Tipps für Redakteure
Egal ob langjährige Profis oder Anfänger: der Einstieg in Artikel, Nachricht, Bericht oder Reportage ist immer das Schwierigste. Da fragt sich so mancher Redakteur einer Vereinszeitschrift, wer kann mir helfen und welche Regeln gibt es?
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