In
Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW wurde die
Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der
Übungsarbeit“ bis zum 30.06.2021 verlängert.
Antragsberechtigt
sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und
Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen
Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw.
Kreissportbund sind.
Vor
dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im
Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind
auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren
Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind
oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden
Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der
geplanten Übungsstunden verzichtet.
Weitere Informationen (Förderrichtlinie sowie den Link zum
Förderportal) finden Sie hier: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
Bitte
machen Sie auf lokaler Ebene auf die verlängerte
Antragsfrist aufmerksam! Vielen Dank vorab!
Etwaige
Rückfragen können Sie gerne per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw oder
unter 0203 7381-985 an uns richten.
Nach
Abschluss des Antragsverfahren werden wir Ihnen eine
Übersicht der Vereine zur Verfügung stellen, die
fristgerecht einen Förderantrag eingereicht haben.
Mit
freundlichen Grüßen
im
Auftrag
Jonas
Stratmann
Referatsleiter
Referat
Förderprogramme / KJP
Tel.
0203 7381-871
Fax 0203
7381-3891
E-Mail:
Jonas.Stratmann@lsb.nrw
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
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Vereinsregister Duisburg, 12 84 VR DU