Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute
informieren wir Sie über die neue, ab dem 20.08.2021
geltende CoronaSchVO. Sie
ermöglicht künftig einen weitgehend normalen
Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen. Die
Verordnung sieht nur noch zwei unterschiedliche
Inzidenzstufen vor (unter
35 oder ab 35; ab dem
20.08.2021 wird sich das
Land NRW voraussichtlich insgesamt
in der Inzidenzstufe ab 35 befinden). Eine klare
Leitlinie ist, dass der Zugang zum aktiven Sporttreiben im
Innenbereich ab einer Inzidenz von 35 an die Voraussetzung
„immunisiert oder getestet“ geknüpft wird.
I.
Allgemeine Hinweise
II.
Sportbetrieb
Sportbetrieb
meint hier das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-,
Kurs- und Wettkampfbetrieb, Veranstaltungen, Versammlungen,
Bildungsangebote etc..
II.
a) Inzidenz unter 35 landesweit und Kreis/Stadt
II.
b) Inzidenz ab 35 landesweit
und/oder Kreis/Stadt
II.
c) Immunisierte und Getestete, Zugangskontrollen
Damit
ist ein weiter Rahmen gesteckt, der hoffentlich dazu
beitragen wird, den Vereinssport in NRW nach den in dieser
Woche zu Ende gegangenen Sommerferien neu zu beleben. Wir
bleiben aber auch hinsichtlich der finanziellen
Unterstützung aktiv. So gehen wir davon aus, dass die
Soforthilfe Sport nochmals verlängert werden wird, dieses
Mal bis zum 31.12.2021; Näheres in Kürze. Darüber hinaus
werden viele weitere gemeinsame Impulse von Verbänden,
Bünden und Landessportbund nötig sein, um die Vereine auf
ihrem Weg zurück in einen normalen Sportbetrieb zu
unterstützen. Lassen Sie uns dazu weiter im Gespräch
bleiben. Wir freuen uns darauf, Sie alle baldmöglichst auch
wieder live zu sehen und verbleiben bis dahin
mit
herzlichen Grüßen
Stefan
Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
Ab sofort lautet unsere Geschäftsadresse
Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616
Folgen
Sie uns in den sozialen Medien
Facebook Instagram Twitter
YouTube WhatsApp