heute
wenden wir uns mit den versprochenen Informationen für die
Bereiche außersportliche/außerschulische Kinder- und
Jugendarbeit/Bildungsangebote an Sie. Dazu zählen auch die
von vielen Vereinen, Bünden und Verbänden durchgeführten
Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die
Informationen wurden von der Sportjugend NRW
zusammengestellt und den Fachkräften für Jugendarbeit in
unseren Mitgliedsorganisationen und weiteren
jugendspezifischen Verteilern zugestellt.
Uns
ist wichtig, auch Sie darauf aufmerksam zu machen, dass
dieser wichtiger Arbeitsbereich des organisierten Sports
parallel zum Sportbetrieb wieder Entfaltungsmöglichkeiten
erhält. Diese sind aus unserer Sicht nach der langen Phase
des Lockdowns von hoher Bedeutung für die Kinder und
Jugendlichen in unserem Land. Unverändert versuchen wir
derzeit deswegen auch, mit dem Schulministerium eine
Sonderförderung von Vereinsmaßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit in den Sommerferien und darüber hinaus zu
erreichen. Über die Ergebnisse halten wir Sie informiert.
Die
Hinweise hat die Sportjugend für Sie in der beigefügten
Tabelle zusammengefasst. Bitte beachten Sie wie schon bei
der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb,
Folgende
allgemeinen Hinweise:
Angebote
der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich!
Bei
einem lokalen Inzidenzwert unter 100 sind Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz zulässig, inkl. ein-
oder mehrtägiger Ferienfreizeiten. Die Angaben in der
Coronaschutzverordnung hierzu sind allerdings nicht
detailliert: Wir raten deshalb dazu, Einzelheiten wie z.B.
Verpflegung (Selbstverpflegung, Grillen, Buffets,…) mit der
Unterkunft zu klären.
Sollte
die Freizeit / Ferienreise außerhalb von NRW stattfinden,
gelten die Bestimmungen des Zielortes /-landes. Näheres
finden Sie in der Übersicht im Anhang. Unter folgendem Link
finden
Sie des Weiteren:
Kooperationen
im außerunterrichtlichen Schulsport sind wieder möglich!
Bei
einem lokalen Inzidenzwert unter 100 ist der Sport- und
Schwimmunterricht der Schulen in Präsenz zulässig. Im
außerunterrichtlichen Schulsport dürfen AGen (z. B. im
Ganztag), Schulsportgemeinschaften/ Trainingsgruppen und
schulsportliche Wettbewerbe schulintern und in
festen Gruppen stattfinden. Näheres finden Sie unter
dem vorgenannten Link sowie unter www.schulsport-nrw.de.
Für
Fragen zu Ferienfreizeiten wenden Sie sich bitte an chantal.jakstadt@lsb.nrw , für
Fragen zur außerschulischen/außersportlichen Kinder- und
Jugendarbeit/Bildungsarbeit im Sport an susanne.ackermann@lsb.nrw .
Wir
wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und verbleiben
mit
sportlichen Grüßen
Stefan
Klett Dr. Christoph
Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
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Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
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