Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
vor
dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und
landesweiten Inzidenzzahlen wurde gestern eine neue
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche
bereits morgen, also am 28.05.2021 in Kraft tritt.
Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen
worden, die wir seit langem fordern, siehe hierzu unser
Update 12/2021 vom 20.05.2021!
Die
CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie
beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen
unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell, Details finden
Sie hier:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf
In
welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise
und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten
des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw
veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln
für den Sport haben wir erneut in einer Tabelle für
Sie zusammengefasst, siehe Anlage. Besonders zu erwähnen
sind folgende Punkte:
Wettkampfsport
erlaubt
Hier
können wir einen ersten Erfolg für den Verbands- und
Vereinsbetrieb vermelden: Grundsätzlich ist der
Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder
erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen
Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!
Sport
drinnen möglich
Ab
einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und
Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden.
Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit
Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine
werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen
Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.
Schwimmbäder
wieder geöffnet
Endlich
können nun auch die Schwimmbäder wieder ihren Betrieb
aufnehmen. Lange hat der Schwimmverband NRW mit unserer
Unterstützung darum gekämpft, dass auch Hallenbäder mit
ihren guten Rahmenbedingungen für einen sicheren
Sportbetrieb wieder geöffnet werden können. Zwar ist das
diesbezügliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr
kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den
Inzidenzbereich ab 50 abwärts.
Ein
weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde
ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle
Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl
der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch
Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen
geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh-
oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl.
Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne
Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden
Eltern sich aufhalten können.
Die
Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs
sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten
Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells
noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert,
mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die
öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder
abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.
Die
neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche
Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies
ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade
mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer
Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder
und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit
des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu werden wir
deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW nächste Woche
eine gesonderte, ausführliche Information für Sie
zusammenstellen.
Wir
danken der Staatskanzlei für die erneut enge und
zielführende Abstimmung und Zusammenarbeit im Umfeld der
neuen CoronaSchVO. Und wir danken allen Kollegen*innen in
unseren Mitgliedsorganisationen, die sich mit Vorschlägen,
Forderungen, Stellungnahmen und Gesprächen regelmäßig in
diesen kontinuierlichen Prozess einbringen.
Mit
freundlichem Gruß
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Änderung
des Straßennamens:
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Landessportbund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
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