Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen,
heute
informieren wir Sie über folgende Themen:
1.
Coronaschutzverordnung NRW ab 09.07.2021 – neue
Inzidenzstufe 0
2.
Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für
Kinder/Jugendliche in den Ferien
1.
Coronaschutzverordnung NRW ab 09.07.2021 – neue
Inzidenzstufe 0
Heute
ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft
getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt, nachzulesen hier https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210707_coronaschvo_ab_09.07.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Wie
Sie sicher schon den Medien entnommen haben, wird darin eine
weitere Inzidenzstufe „0“ eingeführt (7-Tage-Inzidenz von 0
bis einschließlich 10). Einen guten Überblick über die
Auswirkungen der Verordnung auf die verschiedenen
Lebensbereiche bietet die Website des WDR https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html .
Wo
die Stufe 0 verbindlich gilt, wird auf der Website des
Gesundheitsministeriums veröffentlicht www.mags.nrw .
Derzeit ist dies in fast allen Städten und Kreisen der Fall.
Danach
ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne
Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals
deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen,
drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max.
Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden
umfassenden Konzepten). Alle Regeln können Sie der
beigefügten, aktualisierten Tabelle entnehmen.
Angesichts
der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte
appellieren wir an alle Verantwortungsträger in
Sportvereinen, -bünden und -verbänden, weiter umsichtig zu
agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell
positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt
auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht
geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und
Jugendlichen.
2.
Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für
Kinder/Jugendliche in den Ferien
Nochmals
weisen wir auf die Förderung des Schulministeriums für
Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in den
Sommerferien hin, die seit dieser Woche unbürokratisch über
unser Förderportal Förderportal
(lsb-nrw.de)
abrufbar sind. Gefördert wird pauschal mit einem Betrag von
500,- Euro für je 6 Zeitstunden, auch Ferienfreizeiten
können bezuschusst werden. Bis heute sind bereits 125
Anträge eingegangen. Bitte fordern Sie Ihre Vereine auf,
dieses Angebot zu nutzen und damit den Wiedereinstieg in ein
bewegtes Leben für Kinder- und Jugendlich zu unterstützen.
Ihnen
und Euch ein schönes Wochenende und weiter schöne
Sommertage!
Herzliche
Grüße
Stefan
Klett
Dr. Christoph Niessen
Präsident
Vorstandsvorsitzender
Mit freundlichen Grüßen
in
Vertretung
Georg
Westermann
Leiter
des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender
Geschäftsführer
Tel.:
0203 7381-889
Fax:
0203 7381-868
E-Mail:
Georg.Westermann@lsb.nrw
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